Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 207930
Firma: Kindermenü König AG
Sitz: München
Adresse: Moosburger Str. 12, 80993 München
Veränderungen
HRB 207930: Kindermenü König AG, München, Moosburger Str. 12, 80993 München. Aus...
Veränderungen
HRB 207930: Kindermenü König AG, München, Moosburger Str. 12, 80993 München. Bes...
Veränderungen
HRB 207930:Kindermenü König AG, München, Moosburger Str. 12, 80993 München.Vertr...
Veränderungen
Kindermenü König AG, München, Moosburger Str. 12, 80993 München. Bestellt: Vorst...
Veränderungen
Kindermenü König AG, Herrsching a. Ammersee, Landkreis Starnberg, Summerstraße 1...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.10.2013 12:00:00
Kindermenü König AG, Herrsching a. Ammersee, Landkreis Starnberg, Summerstraße 16, 82211 Herrsching a. Ammersee. Aktiengesellschaft. Satzung vom 22.03.2013 mit Nachtrag vom 25.07.2013. Geschäftsanschrift: Summerstraße 16, 82211 Herrsching a. Ammersee. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb, Groß- und Einzelhandel von Menükomponenten und Catering. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Penn, Astrid, Krün, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Kindermenü Leo König e.K., mit dem Sitz in Herrsching (Amtsgericht München HRA 64763). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Penn, Astrid aus Krün