Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 207078
Firma: Romulus Areal Objekt Nr. 21 GmbH
Sitz: Pöcking
Veränderungen
HRB 207078: WoGe Immobilien GmbH, Hohenbrunn, Landkreis München, Auenstr. 52b, 8...
Berichtigungen
HRB 207078:WoGe Immobilien GmbH, Hohenbrunn, Landkreis München, Auenstr. 52b, 85...
Veränderungen
HRB 207078:Romulus Areal Objekt Nr. 21 GmbH, Pöcking, Landkreis Starnberg, Garte...
Veränderungen
HRB 207078:Romulus Areal Objekt Nr. 21 GmbH, Pöcking, Landkreis Starnberg, Garte...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.08.2013 12:00:00
Romulus Areal Objekt Nr. 21 GmbH, Pöcking, Landkreis Starnberg, Gartenstraße 9, 82343 Pöcking. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.04.2013. Geschäftsanschrift: Gartenstraße 9, 82343 Pöcking. Gegenstand des Unternehmens: Kauf und Verkauf von Liegenschaften aller Art sowie deren Bebauung, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Clemm, Ulrich, Aufkirchen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Spaltung der Romulus Areal Objekt Nr. 20 GmbH, mit dem Sitz in Pöcking (Amtsgericht München HRB 189095). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Clemm, Ulrich aus Aufkirchen