Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 206517
Firma: Deutsche Intensivpflege Holding GmbH
Sitz: München
Löschungen
HRB 206517: Deutsche Intensivpflege Holding GmbH, München, Pettenkoferstraße 22 ...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 15.03.2017 02:07:00
HRB 206517: Deutsche Intensivpflege Holding GmbH, München, Pettenkoferstraße 22 a, 80336 München. Die Gesellschaft hat am 13.03.2017 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Care Holding Germany B.V. mit dem Sitz in Amsterdam / Niederlande (Kamer van Koophandel Nr. 67441637) eingereicht. Bei der übertragenden Gesellschaft Deutsche Intensivpflege Holding GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der Deutsche Intensivpflege Holding GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf dieses Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Gemäß § 122j Abs. 2 UmwG steht dieses Recht Gläubigern zudem nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden sind. Die Rechte der Gläubiger, sowie derAnspruch auf Sicherheitsleistung, sind innerhalb der zweimonatigen Fristunmittelbar gegenüber der Deutschen Intensivpflege Holding GmbH (z.Hd. HerrnJürgen Hargarter, Käthe-Kollwitz-Ufer 77, 01309 Dresden) geltend zu machen.Bei der übernehmenden Gesellschaft Care Holding Germany BV ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Artikel 2:316 des niederländischen BürgerlichenGesetzbuchs . Die Gläubiger der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft können gemäß Artikel 2:316 Abs. 2 BW unter Angabe der geforderten Sicherheiten innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabeder Veröffentlichung des gemeinsamen Verschmelzungsplanes in einerniederländischen Tageszeitung und dem niederländischen Staatsanzeiger durch die Gesellschaften beim zuständigen niederländischen Amtsgericht Amsterdam,Niederlande, Einspruch einlegen. Einspruch wird mittels Einreichung einerKlageschrift bei dem Gericht eingelegt. Der Einspruch mussAngaben dazu enthalten, dass die übernehmende Gesellschaft weniger Sicherheiten für die Erfüllung der Forderung bietet, als vor der Verschmelzung vorhanden waren, und dass keine ausreichenden Sicherheiten von der Gesellschaft geleistet wurden. Zumindest eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften muss Sicherheiten für jeden Gläubiger leisten, der das verlangt.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Gläubigerrechtekönnen unter folgender Anschrift kostenfrei eingeholt werden: Care Holding Germany B.V., Ansprechpartner: Herr Jürgen Hargarter,Käthe-Kollwitz-Ufer 77, 01309 Dresden.Deutsche Intensivpflege Holding GmbH, Ansprechpartner: Herr JürgenHargarter, Käthe-Kollwitz-Ufer 77, 01309 Dresden.4. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von MinderheitsgesellschafternSämtliche Geschäftsanteile der übertragenden Deutsche Intensivpflege Holding GmbHwerden von der übernehmenden Care Holding Germany B.V. gehalten. SämtlicheGeschäftsanteile der übernehmenden Care Holding Germany B. V. werden von der CareHolding Luxemburg S.ä r.l. gehalten. Aus diesem Grund ist eine Darstellung der Rechtevon Minderheitsgesellschaftern nach deutschem Recht nicht erforderlich.Veränderungen
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Neueintragungen
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Berichtigungen
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