Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 205688
Firma: CHETRA Dichtungstechnik AG
Sitz: Kirchheim b.München
Adresse: Marsstr. 1, 85551 Kirchheim b.München-Heimstetten
Veränderungen
HRB 205688: CHETRA Dichtungstechnik AG, Kirchheim b.München, Landkreis München, ...
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HRB 205688: CHETRA Dichtungstechnik AG, Kirchheim b.München, Landkreis München, ...
Veränderungen
CHETRA Dichtungstechnik AG, Kirchheim b.München, Landkreis München, Marsstr. 1, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.06.2013 12:00:00
CHETRA Dichtungstechnik AG, Kirchheim b.München, Landkreis München, Marsstr. 1, 85551 Kirchheim b.München-Heimstetten. Aktiengesellschaft. Satzung vom 18.02.2013 mit Nachtrag vom 11.04.2013. Geschäftsanschrift: Marsstr. 1, 85551 Kirchheim b.München-Heimstetten. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung, Entwicklung und Vertrieb von Dichtungen, Wartungsprodukten, Produkten der Klebetechnik und Umweltschutztechniken einschließlich messtechnischer Einrichtungen und Anlagen sowie artverwandte Geschäfte. Grundkapital: 500.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Rabl, Hans Josef, Moosach-Altenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hamm-Mathis, Silvia, Moosach-Altenburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CHETRA GmbH Dichtungstechnik mit dem Sitz in Garching (Amtsgericht München HRB 58743). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hamm-Mathis, Silvia aus Moosach-Altenburg,
Rabl, Hans Josef aus Moosach-Altenburg