Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 20551
Firma: KRUG GROSSMANN ARCHITEKTEN Gesellschaft von Architekten und Ingenieuren mbH
Sitz: Rosenheim
Veränderungen
HRB 20551: KRUG GROSSMANN ARCHITEKTEN Gesellschaft von Architekten und Ingenieur...
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KRUG GROSSMANN ARCHITEKTEN Gesellschaft von Architekten und Ingenieuren mbH, Ros...
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KRUG GROSSMANN ARCHITEKTEN Gesellschaft von Architekten und Ingenieuren GmbH, Ro...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.11.2010 12:00:00
KRUG GROSSMANN ARCHITEKTEN Gesellschaft von Architekten und Ingenieuren GmbH, Rosenheim, Stollstr. 5, 83022 Rosenheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2010. Geschäftsanschrift: Stollstr. 5, 83022 Rosenheim. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Architektur- und Ingenieurbüros unter Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach Artikel 3 Abs. 1 bis 3 und 6 BauKaG. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Dipl. Ing. Franck, Peter, München, *XX.XX.XXXX; Dipl. Ing. Grossmann, Svenn, Bad Aibling, *XX.XX.XXXX; Prof. Krug, Jürgen, München, *XX.XX.XXXX; Dipl. Ing. Krug, Gundel, München, *XX.XX.XXXX; Lippert, Stefan, Riedering, *XX.XX.XXXX; Dipl. Ing. Vollmann, Marcus, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Krug + Partner Architekten mit dem Sitz in München (Amtsgericht München PR 987) und die GROSSMANN + LIPPERT Architekten mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein PR 96) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dipl. Ing. Franck, Peter aus München,
Dipl. Ing. Grossmann, Svenn aus Bad Aibling,
Dipl. Ing. Krug, Gundel aus München,
Dipl. Ing. Vollmann, Marcus aus München,
Lippert, Stefan aus Riedering,
Prof. Krug, Jürgen aus München