Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 203717
Firma: Musik, Tanz und Bewegung GmbH Rosmarie-Theobald-Musikschule und Ballettschule Ottobrunn
Sitz: Ottobrunn
Adresse: Rathausplatz 2, 85521 Ottobrunn
Veränderungen
HRB 203717: Musik, Tanz und Bewegung GmbH Rosmarie-Theobald-Musikschule und Ball...
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HRB 203717:Musik, Tanz und Bewegung GmbH Rosmarie-Theobald-Musikschule und Balle...
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Musik, Tanz und Bewegung GmbH Rosmarie-Theobald-Musikschule und Ballettschule Ot...
Berichtigungen
Musik, Tanz und Bewegung GmbH Rosemarie-Theobald-Musikschule und Ballettschule O...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.02.2013 12:00:00
Musik, Tanz und Bewegung GmbH Rosemarie-Theobald-Musikschule und Ballettschule Ottobrunn, Ottobrunn, Landkreis München, Rathausplatz 2, 85521 Ottobrunn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2012 mit Nachtrag vom 15.02.2013. Geschäftsanschrift: Rathausplatz 2, 85521 Ottobrunn. Gegenstand des Unternehmens: Förderung der Erziehung und von Kunst und Kultur, insbesondere durch den Betrieb einer Musikschule und einer Ballettschule. Dabei u.a. Planung, Organisation und Durchführung von Musik und Ballettkursen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Veranstaltung von Konzerten und Aufführungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jobst-Förster, Robert, München, *XX.XX.XXXX; Weber, Marcella, Grünwald, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung von Teilen des Vermögens (Geschäftsbereich Rosemarie-Theobald Musikschule und Ballettschule Ottobrunn) des Kulturkreis Ottobrunn e.V., mit dem Sitz in Ottobrunn (Amtsgericht München VR 7410). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Jobst-Förster, Robert aus München,
Weber, Marcella aus Grünwald