Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 20102
Firma: Stiegl Beteiligungs GmbH BRD
Sitz: Prien a. Chiemsee
Veränderungen
Stiegl Beteiligungs GmbH BRD, Prien a. Chiemsee, Karpfenweg 11 a, 83209 Prien a....
Veränderungen
Stiegl Beteiligungs GmbH BRD, Prien a. Chiemsee, Karpfenweg 11 a, 83209 Prien a....
Vorgänge ohne Eintragung
Stiegl Beteiligungs GmbH BRD, Prien a. Chiemsee, Karpfenweg 11 a, 83209 Prien a....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.05.2010 12:00:00
Stiegl Beteiligungs GmbH BRD, Prien a. Chiemsee, Karpfenweg 11 a, 83209 Prien a. Chiemsee.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2010. Geschäftsanschrift: Karpfenweg 11 a, 83209 Prien a. Chiemsee. Gegenstand des Unternehmens: 1) Verwaltung eigenen Vermögens 2) Die Beteiligung an Gesellschaften und Unternehmen mit einem der vorstehenden Ziffer (1) entsprechenden Unternehmensgegenstand sowie die Veräußerung und Verwaltung dieser Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Kiener, Heinrich Dieter, Salzburg/Österreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen " Stiegl Vertriebs GmbH", mit dem Sitz in Prien a.Chiemsee (Amtsgericht Traunstein HRB 15153). Die Ausgliederung wurde am 15.05.2010 beim übertragenden Rechtsträger eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Kiener, Heinrich Dieter aus Salzburg/Österreich