Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 199663
Firma: QXL GmbH
Sitz: München
Veränderungen
QXL GmbH, München, Hochleite 17, c/o Loebel, Klaus, 81545 München. Ausgeschieden...
Löschungen
QXL GmbH, München, Hochleite 17, c/o Loebel, Klaus, 81545 München. Die Verschmel...
Veränderungen
QXL GmbH, München, Hochleite 17, c/o Loebel, Klaus, 81545 München. Die Gesellsch...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 01.08.2012 12:00:00
QXL GmbH, München, Hochleite 17, c/o Loebel, Klaus, 81545 München. Die Gesellschaft hat den Verschmelzungsplan vom 27.07.2012 über ihre Verschmelzung mit der MIH Internet B.V. mit dem Sitz in Hoofddorp/Niederlande (Niederländisches Handelsregister der Kamer van Koophandel Nr. 34288716) eingereicht.Da es bei keiner der beteiligten Gesellschaften Minderheitsgesellschafter gibt, bedarf es keines Hinweises auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter.Es ergeht folgender Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger:Eine Beeinträchtigung von Gläubigern durch die Verschmelzung ist weder bei der QXL GmbH noch bei der MIH Internet B.V. zu befürchten, da es sich um eine Verschmelzung der QXL GmbH auf ihre alleine Gesellschafterin (upstream merger) handelt.Für derzeitige Gläubiger der QXL GmbH ergibt sich keine maßgebliche Änderung durch die Verschmelzung. Zwar treten neben die Forderungen der Gläubiger der QXL GmbH durch die Verschmelzung auch die Forderungen der Gläubiger der MIH Internet B.V., denen so direkt das Vermögen der QXL GmbH als Befriedigungsmasse zugänglich gemacht wird. Die MIH Internet B.V. hat jedoch derzeit nur Verbindlichkeiten, die im Hinblick auf die Vermögenslage der MIH Internet B.V. weder die Gläubiger der MIH Internet B.V. noch die hinzutretenden Gläubiger der QXL Sorgen müssen. Im Übrigen steht den Gläubigern der QXL GmbH der Gläubigerschutz gemäß § 122 j UmwG zu. Danach kann jeder Gläubiger, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird, binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der QXL GmbH bekannt gemacht geworden ist, Sicherheit verlangen. Für etwaige Gläubiger der MIH Internet B.V. ergibt sich gleichfalls keine maßgebliche Änderung durch die Verschmelzung, weil das Vermögen der QXL GmbH, das bisher bereits vermittelt durch sämtliche Anteile der QXL GmbH Vermögensbestandteil der MIH Internet B.V. war, nun direkt auf die MIH Internet B.V. übergeht. Das Aktivvermögen der QXL GmbH übersteigt deren Schulden - sowohl zum Zeitpunkt des Verschmelzungsstichtags als auch zum derzeitigen Zeitpunkt und nach aller Voraussicht auch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung - substanziell, so dass auch eine Beeinträchtigung des sonstigen Vermögens der MIH Internet B.V. durch Schulden oder Verluste der QXL GmbH nach bester Beurteilung nicht zu besorgen ist. Im Übrigen werden nach niederländischem Recht die Gläubiger der MIH Internet B.V. durch die Bekanntmachung der Verschmelzung in dem "Staatscourant" (niederländischer Bundesanzeiger) sowie in einer überregionalen niederländischen Tagesszeitung von der Verschmelzung und den Modalitäten zur Wahrung ihrer Gläubigerrechte in Kenntnis gesetzt.Vollständige Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werdena) bei der QXL GmbH, c/o Klaus Loebel, Hochleite 17, 81545 München,b) bei der MIH Internet B.V., Taurusavenue 105, 2132LS Hoofddorp, Niederlande.Neueintragungen
QXL GmbH, München, Hochleite 17, c/o Loebel, Klaus, 81545 München. Gesellschaft ...