Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 199208
Firma: SIGNA Development Deutschland AG
Sitz: München
Löschungen
HRB 199208:SIGNA Development Deutschland AG, München, Maximiliansplatz 12, 80333...
Veränderungen
SIGNA Development Deutschland AG, München, Maximiliansplatz 12, 80333 München. A...
Veränderungen
SIGNA Development Deutschland AG, München, Maximiliansplatz 12, 80333 München. B...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.06.2012 12:00:00
SIGNA Development Deutschland AG, München, Maximiliansplatz 12, 80333 München. Aktiengesellschaft. Satzung vom 02.04.2012. Geschäftsanschrift: Maximiliansplatz 12, 80333 München. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Besitz, Verwaltung, Nutzung, Entwicklung, Verwertung und Veräußerung von Immobilien, Bauwerken, Liegenschaften, liegenschaftsähnlichen Rechten oder Teilen hiervon für eigene und fremde Rechnung; Vermittlung von Immobilien, Bauwerken, Liegenschaften, liegenschaftsähnlichen Rechten oder Teilen hiervon sowie von Beteiligungen an Gesellschaften, die solches Vermögen unmittelbar oder mittelbar besitzen, für eigene und fremde Rechnung; das Baumanagement, die Tätigkeit als Bauträger, Planung, Bau sowie die Baubetreuung von Bauwerken und Teilen hiervon für eigene und fremde Rechnung; die Annahme und Vergabe von Aufträgen auf dem Gebiet des Bau- und Grunstückswesens sowie die Durchführung von allen sonstigen damit verbundenen Geschäften für eigene und fremde Rechnung; Erlaubnispflichtige Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Sigel, Reimund, Leinfelden-Echterdingen, *XX.XX.XXXX. Vorstand: Schmülling, Kord, Bonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SIGNA Development Deutschland GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 185739). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schmülling, Kord aus Bonn,
Sigel, Reimund aus Leinfelden-Echterdingen