Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 197090
Firma: Fastbolt Group GmbH
Sitz: Gronau
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Fastbolt Group GmbH, München, Am Königsweg 4, 48599 Gronau. Sitz verlegt, nun: N...
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Fastbolt Group GmbH, München, Am Königsweg 4, 48599 Gronau. Die Fastbolt Holding...
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Fastbolt Group GmbH, München, Am Königsweg 4, 48599 Gronau. Die Gesellschafterve...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 29.02.2012 12:00:00
Fastbolt Group GmbH, München, Am Königsweg 4, 48599 Gronau. Die Gesellschaft hat am 23.02.2012 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Fastbolt Holding GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit dem Sitz in Wien / Österreich (Handelsgericht Wien, FN 258506g) eingereicht.a) Die übertragende Fastbolt Holding GmbH sowie die übernehmende Fastbolt Group GmbH haben jeweils keine Minderheitsgesellschafter, sodass die Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Fastbolt Group GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Fastbolt Group GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen Fastbolt Group GmbH nach § 122a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen Fastbolt Group GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen,Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Fastbolt Group GmbH unter deren Geschäftsanschrift Am Königsweg 4, D - 48599 Gronau, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Fastbolt Group GmbH gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständigeAuskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte derGläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.c) Gläubiger der übertragenden Kapitalgesellschaft können nach § 13 österreichisches EU-VerschG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die Fastbolt Holding GmbH geltend machen, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in Österreich bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck bei der Fastbolt Holding GmbH melden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des lnsolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Unter folgender Anschrift können Gläubiger der Fastbolt Holding GmbH kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: Traungasse 14, A - 1030 Wien.Neueintragungen
Fastbolt Group GmbH, München, Am Königsweg 4, 48599 Gronau. Gesellschaft mit bes...
Gefundene Marken zu: Fastbolt Group Gmbh | ||||||
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Aktenzeichen | Zustand | Art | Wiedergabe | Eintragungsdatum | Inhaber | Vertreter |
EM003691722 | Marke eingetragen | Wortmarke | PLASFAST | 27.07.2005 | Fastbolt Group GmbH, 48599, Gronau, DE | RÖDL RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH, 90491, Nürnberg, DE |
EM003691731 | Marke eingetragen | Wortmarke | CLADFAST | 23.08.2005 | Fastbolt Group GmbH, 48599, Gronau, DE | RÖDL RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH, 90491, Nürnberg, DE |
EM003691748 | Marke eingetragen | Wortmarke | TIMBERFAST | 27.07.2005 | Fastbolt Group GmbH, 48599, Gronau, DE | RÖDL RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH, 90491, Nürnberg, DE |
EM007101454 | Marke eingetragen | Wort-/Bildmarke | FB Fastbolt | 16.03.2009 | Fastbolt Group GmbH, 48599, Gronau, DE | RÖDL RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH, 90491, Nürnberg, DE |
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