Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 19700
Firma: innoccess GmbH
Sitz: Zangberg
Adresse: c/o goetzpartners Prinzregentenstr. 56, 80538 München
Löschungen
HRB 19700: innoccess GmbH, Zangberg, c/o goetzpartners Prinzregentenstr. 56, 805...
Veränderungen
HRB 19700: innoccess GmbH, Zangberg, c/o goetzpartners Prinzregentenstr. 56, 805...
Veränderungen
innoccess GmbH, Zangberg, Am Bergfeld 28, 84539 Zangberg. Geändert, nun: Geschäf...
Veränderungen
innoccess GmbH, Zangberg, Am Bergfeld 28, 84539 Zangberg. Bestellt: Geschäftsfüh...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.12.2009 12:00:00
innoccess GmbH, Zangberg, Am Bergfeld 28, 84539 Zangberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2009. Geschäftsanschrift: Am Bergfeld 28, 84539 Zangberg. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung von Kommunikationstechnologie und Handel mit Kommunikationsanlagen und Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klotz, Herbert, Zangberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen bavariatel GmbH, mit dem Sitz in Zangberg (Amtsgericht Traunstein HRB 17774). Die Ausgliederung wurde mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 22.12.2009 wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Klotz, Herbert aus Zangberg