Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 195805
Firma: Dallmayr Vending & Office GmbH
Sitz: München
Adresse: Dienerstraße 14-15, 80331 München
Veränderungen
HRB 195805: Dallmayr Vending & Office GmbH, München, Dienerstraße 14-15, 803...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.12.2011 12:00:00
Dallmayr Vending & Office GmbH, München, Dienerstraße 14-15, 80331 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2011. Geschäftsanschrift: Dienerstraße 14-15, 80331 München. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere Ausübung der Holding-Funktion innerhalb der Alois Dallmayr Unternehmensgruppe hinsichtlich des Geschäftsbereichs "Vending & Office", sowie alle damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte und Tätigkeiten, insbesondere alle Handlungen und Maßnahmen, die zur Erreichung des Gesellschattszwecks notwendig oder nützlich erscheinen; Entfaltung von Verkaufstätigkeiten jeder Art ("Vending"), insbesondere bezüglich eigener Produkte und auch bezüglich aller Produkte von Gesellschaften, an denen diese Gesellschaft beteiligt sein wird; Ausübung der Büro- und Verwaltungstätigkeit jeder Art und zu diesem Zweck auch die Einrichtung und der Betrieb einer Büroorganisation, insbesondere auch die umfassende Büro- und Verwaltungstätigkeit für Gesellschaften, an denen diese Gesellschaft beteiligt ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Randlkofer, Georg, München, *XX.XX.XXXX; Wille, Wolfgang, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Alois Dallmayr KG, mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 15420). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Randlkofer, Georg aus München,
Wille, Wolfgang aus München