Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 195239
Firma: IBL innovative Baulogistik GmbH
Sitz: Oberschweinbach
Veränderungen
HRB 195239: IBL innovative Baulogistik GmbH, Oberschweinbach, Landkreis Fürstenf...
Berichtigungen
IBL innovatiove Baulogistik GmbH, Oberschweinbach, Landkreis Fürstenfeldbruck, H...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.11.2011 12:00:00
IBL innovatiove Baulogistik GmbH, Oberschweinbach, Landkreis Fürstenfeldbruck, Hauptstr. 40, 82294 Oberschweinbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.06.2011. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 40, 82294 Oberschweinbach. Gegenstand des Unternehmens: An- und Verkauf von Gerätschaften, Materialien sowie Kfz. und sonstiger Gegenstände aus dem Bereich der Baulogitik; Vermietung von Baulogistik für den Baubetrieb allgemein, insbesondere in Form von Gerätschaften, Materialien sowie Kfz; Erwerb, Bebauung und Vermietung von Grundstücken. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 34 c der Gewerbeordnung sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: von der Gönna, Markus, Poing, *XX.XX.XXXX; Hartl, Christian, Oberschweinbach, *XX.XX.XXXX; Steger, Mirko, Königshain-Wiederau, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der IBL Innovative Baulogistik GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Oberschweinbach (Amtsgericht München HRA 94370). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hartl, Christian aus Oberschweinbach,
Steger, Mirko aus Königshain-Wiederau,
von der Gönna, Markus aus Poing