Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 19519
Firma: RS-Management GmbH
Sitz: Altötting
Adresse: Kreszentiaheimstr. 24a, 84503 Altötting
Löschungen von Amts wegen
HRB 19519: RS-Management GmbH, Altötting, Kreszentiaheimstr. 24a, 84503 Altöttin...
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RS-Management GmbH, Altötting, Kreszentiaheimstr. 24a, 84503 Altötting. Über das...
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RS-Management GmbH, Altötting, Kreszentiaheimstr. 24a, 84503 Altötting. Ausgesch...
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RS-Management GmbH, Altötting, Kreszentiaheimstr. 24a, 84503 Altötting. Ausgesch...
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RS-Management GmbH, Burghausen, Marktler Str. 50/4, 84489 Burghausen.Die Gesells...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.10.2009 12:00:00
RS-Management GmbH, Burghausen, Marktler Str. 50/4, 84489 Burghausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2009. Geschäftsanschrift: Marktler Str. 50/4, 84489 Burghausen. Gegenstand des Unternehmens: Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Erwerb von Grundstücken, Gebäuden und sonstigen Vermögensgegenständen sowie Vermietung dieser Gegenstände an andere Gesellschaften, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schuster, Ralf, Altötting, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der "RS - MANAGEMENT AG", mit dem Sitz in Altötting (Amtsgericht Traunstein HRB 14985). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schuster, Ralf aus Altötting