Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 194407
Firma: Allgemeine Schiffbau Holding GmbH
Sitz: Grünwald
Löschungen
HRB 194407:Allgemeine Schiffbau Holding GmbH, Grünwald, Landkreis München, Südli...
Veränderungen
HRB 194407:Allgemeine Schiffbau Holding GmbH, Grünwald, Landkreis München, Südli...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 13.03.2015 02:04:00
HRB 194407:Allgemeine Schiffbau Holding GmbH, Grünwald, Landkreis München, Südliche Münchner Str. 8 c/o Florin Treuhand GmbH, 82031 Grünwald.Die Gesellschaft (Allgemeine Schiffbau Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Grünwald, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 194407) hat am 10.03.2015 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Baltic Shipyards S.à r.l. SICAR, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht (société à responsabilité limitée) mit Status einer société d'investissement en capital à risque mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) Luxemburg unter B 143.239, eingereicht. Die Gläubiger der Allgemeine Schiffbau Holding GmbH haben gemäß § 122j UmwG ein Recht auf Sicherheitsleistung, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Gläubiger können Befriedigung verlangen, wenn die Forderung fällig ist. Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Allgemeine Schiffbau Holding GmbH nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Es steht ihnen nur für solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Gläubiger der Baltic Shipyards S.à r.l. SICAR, deren Ansprüche vor der Bekanntmachung des Verschmelzungsbeschlusses der Gesellschafter der Baltic Shipyards S.à r.l. SICAR entstanden sind, haben gemäß Artikel 268 Abs. 1 des luxemburgischen Gesetzes über Handelsgesellschaften vom 10 August 1915 einen Anspruch auf die Einräumung einer Sicherheit für ihre Ansprüche, unabhängig davon, ob diese bereits fällig sind oder nicht, sofern sie diesen Anspruch beim zuständigen Amtsgericht (tribunal d'arrondissement) in Luxemburg innerhalb von zwei Monaten nach der genannten Veröffentlichung anmelden und dabei glaubhaft machen, dass die Befriedigung ihrer Ansprüche durch die Verschmelzung gefährdet wird und insoweit noch keine ausreichenden Sicherheiten von Baltic Shipyards S.à r.l. SICAR gewährt wurden. Da es sich um eine Verschmelzung einer Gesellschaft auf ihren alleinigen Gesellschafter handelt und sämtliche Gesellschafter der beteiligten Gesellschaften dem Verschmelzungsplan zustimmen werden und/oder auf etwaige Minderheitenrechte verzichten werden, entfallen die darauf bezogenen Angaben. Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaften eingeholt werden: Latham und Watkins LLP, Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Wirsch, Reu-terweg 20, 60323 Frankfurt am Main; E-Mail: stefan.wirsch@lw.comVeränderungen
HRB 194407:Allgemeine Schiffbau Holding GmbH, Grünwald, Landkreis München, Südli...
Veränderungen
HRB 194407:Allgemeine Schiffbau Holding GmbH, München, Am Platzl 4, c/o Rösler, ...
Veränderungen
Allgemeine Schiffbau Holding GmbH, München, Am Platzl 4, c/o Rösler, Heidi, 8033...
Neueintragungen
Allgemeine Schiffbau Holding GmbH, München, Am Platzl 4, c/o Rösler, Heidi, 8033...