Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 193033
Firma: IPEM Academy Deutschland GmbH
Sitz: Straßlach-Dingharting
Löschungen
HRB 193033: IPEM Academy Deutschland GmbH, Straßlach-Dingharting, Landkreis Münc...
Veränderungen
HRB 193033: IPEM Academy Deutschland GmbH, Straßlach-Dingharting, Landkreis Münc...
Veränderungen
IPEM Academy Deutschland GmbH, Pullach i. Isartal, Landkreis München, Dr.-Carl-v...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.07.2011 12:00:00
IPEM Academy Deutschland GmbH, Pullach i. Isartal, Landkreis München, Dr.-Carl-von-Linde-Str. 2, 82049 Pullach i. Isartal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2011. Geschäftsanschrift: Dr.-Carl-von-Linde-Str. 2, 82049 Pullach i. Isartal. Gegenstand des Unternehmens: Auftragsforschung (Publikationsforschung und sonstige Forschungsprojekte), wissenschaftliche Beratung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen, Erstellen von Gutachten, Studien, Berichten, Publikationen sowie jedwede verlegerische Tätigkeit und Weiterbildung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prof. Dr. Russo, Peter, Straßlach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Aufspaltung der IPEM Academy GmbH, mit dem Sitz in Pullach i. Isartal (Amtsgericht München HRB 165025). Die Aufspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Prof. Dr. Russo, Peter aus Straßlach