Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 19298
Firma: Hawle Treppenlifte GmbH
Sitz: Freilassing
Veränderungen
HRB 19298: Hawle Treppenlifte GmbH, Freilassing, Lohen 2 a, 83395 Freilassing. D...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 28.07.2017 02:02:00
HRB 19298: Hawle Treppenlifte GmbH, Freilassing, Lohen 2 a, 83395 Freilassing. Beim Handelsregister des Amtsgericht Traunstein wurde am 26.07.2017 der Entwurf eines Verschmelzungsplans betreffend die Verschmelzung der Hawle Treppenlifte Limited mit dem Sitz (registered office) in 69 Great Hampton Street, Birmingham, West Midlands B 18 6EW, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, unter Company No. 05095654, als übertragende Gesellschaft auf die Hawle Treppenlifte GmbH mit dem Sitz in Freilassing, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 19298, als übernehmende Gesellschaft eingereicht. Die gemäß § 122d Satz 2 UmwG bekannt zu machenden Angaben haben folgenden Inhalt: 1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (122d Satz 2 Nr. 2 und 3 UmwG):- die Hawle Treppenlifte Limited mit dem Sitz (registered office) in 69 Great Hampton Street, Birmingham, West Midlands 8 18 6EW, Großbritannien, eine Private limited Company nach englischem Recht, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, unter Company No. 05095654, als übertragende Gesellschaft sowie - die Hawle Treppenlifte GmbH mit dem Sitz in Freilassing, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 19298, als übernehmende Gesellschaft. 2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Hawle Treppenlifte Limited auf die Hawle Treppenlifte GmbH die folgenden Rechte zu (122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Hawle Treppen- lifte GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Hawle Treppenlifte GmbH unter deren Geschäftsanschrift 83395 Freilassing, Lohen 2a, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sacher oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft kommt eine Sicherheitsleitung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Hawle Treppen- lifte Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist. Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Da vorliegend die übertragende Gesellschaft eine 100%-ige Tochtergesellschaft der übernehmenden Gesellschaft ist, existieren bei der übertragenden Gesellschaft keine Minderheitsgesellschafter und erübrigen sich somit Ausführungen zu deren etwaigen Rechten auf angemessene Abfindung. Da die übernehmende Gesellschaft aus selbigem Grund im Zuge der Verschmelzung keine Geschäftsanteile gewährt, erübrigen sich Ausführungen zum Recht auf Nachbesserung des Umtauschverhältnisses. d) Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können jederzeit kostenlos bei der Hawle Treppenlifte GmbH unter der Anschrift 83395 Freilassing, Lohen 2a, angefordert werden.Veränderungen
HRB 19298: Hawle Treppenlifte GmbH, Freilassing, Lohen 2 a, 83395 Freilassing. D...
Veränderungen
Hawle Treppenlifte GmbH, Freilassing, Obere Feldstr. 11, 83395 Freilassing. Geän...
Neueintragungen
Hawle Treppenlifte GmbH, Freilassing, Obere Feldstr. 11, 83395 Freilassing.Gesel...