Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 192143
Firma: META Group GmbH
Sitz: München
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HRB 192143: META Group GmbH, München, Lehrer-Wirth-Str. 2, 81829 München. Bestel...
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HRB 192143: META Group GmbH, München, Lehrer-Wirth-Str. 2, 81829 München. Ausges...
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HRB 192143: META Group GmbH, München, Lehrer-Wirth-Str. 2, 81829 München. Die ME...
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HRB 192143: META Group GmbH, München, Lehrer-Wirth-Str. 2, 81829 München. Die ME...
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HRB 192143:META Group GmbH, München, Lehrer-Wirth-Str. 2, 81829 München.Ausgesch...
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META Group GmbH, München, Lehrer-Wirth-Str. 2, 81829 München. Prokura erloschen:...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.05.2011 12:00:00
META Group GmbH, München, Lehrer-Wirth-Str. 2, 81829 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2011. Geschäftsanschrift: Lehrer-Wirth-Str. 2, 81829 München. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung und Vermittlung von Forschungs- und Beratungsleistungen, Marktuntersuchungen, Konferenzen, Seminaren und Publikationen im Bereich der Informationstechnologie und anderer diesbezüglicher Dienstleistungen und wirtschaftlichen Betätigungen. Stammkapital: 1.120.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lafond, Chris, Wilton, Connecticut/USA, *XX.XX.XXXX; Schwartz, Lew, Stamford, Connecticut/USA, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Slupik, Gesine, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Jungbluth, Melanie, Ottobrunn, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der META Group Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 131429). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Jungbluth, Melanie aus Ottobrunn,
Lafond, Chris, Wilton aus Connecticut/USA,
Schwartz, Lew, Stamford aus Connecticut/USA,
Slupik, Gesine aus Ingolstadt