Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 191162
Firma: PP 1470 GmbH
Sitz: Grünwald
Löschungen
HRB 191162:PP 1470 GmbH, Grünwald, Landkreis München, Tölzer Straße 1, 82031 Grü...
Veränderungen
PP 1470 GmbH, Grünwald, Landkreis München, Tölzer Straße 1, 82031 Grünwald. Die ...
Veränderungen
PP 1470 GmbH, Grünwald, Landkreis München, Tölzer Straße 1, 82031 Grünwald. Die ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 30.10.2013 12:00:00
PP 1470 GmbH, Grünwald, Landkreis München, Tölzer Straße 1, 82031 Grünwald. Die Gesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, hat am 18.10.2013 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit der Firma PP 1470 Alpha Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Salzburg, Österreich (Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg, Österreich, FN 388414 y) eingereicht. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter: PP 1470 GmbH: Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen PP 1470 GmbH ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern, soweit sie nicht Befriedung verlangen können, unter bestimmten Umständen (siehe unten) Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe anmeldet. Die Anmeldung hat schriftlich gegenüber der PP 1470 GmbH (postalische Anschrift: Tölzer Straße 1, 82031 Grünwald, Deutschland) zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handeln soll und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach § 122j UmwG steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung nach § 122j UmwG steht Gläubigern zudem nur in Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der PP 1470 GmbH geltend zu machen. PP 1470 Alpha Beteiligungs GmbH: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können Gläubigerschutz nach § 3 Abs 2 EU-VerschG iVm § 226 Abs 1 und Abs 2 österreichisches AktG begehren. Demnach ist den Gläubigern der PP 1470 Alpha Beteiligungs GmbH, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht zudem solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Anspruchsgegner nach Wirksamwerden der Verschmelzung: Die PP 1470 GmbH wird vollständig auf die PP 1470 Alpha Beteiligungs GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge verschmolzen. Letztere wird folglich mit Wirksamwerden der Verschmelzung neue Schuldnerin aller bislang gegen die PP 1470 GmbH bestehenden Forderungen sein. Etwaige Gläubigerrechte sind daher ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung ausschließlich gegen die PP 1470 Alpha Beteiligungs GmbH geltend zu machen. Dies gilt nicht für das vorstehend dargestellte Recht der Gläubiger der PP 1470 GmbH auf Sicherheitsleistung. Dieses ist ausschließlich -wie vorstehend geschildert- gegenüber der PP 1470 GmbH geltend zu machen. Rechte der Minderheitsgesellschafter: PP 1470 GmbH: Mangels Beteiligung von Minderheitsgesellschaftern an der PP 1470 GmbH als übertragender Gesellschaft finden weder deutsche noch österreichische Vorschriften zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern der übertragenden Gesellschaft Anwendung. PP 1470 Alpha Beteiligungs GmbH: Mangels Beteiligung von Minderheitsgesellschaftern an der PP 1470 Alpha Beteiligungs GmbH als übernehmender Gesellschaft finden weder deutsche noch österreichische Vorschriften zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern der übernehmenden Gesellschaft Anwendung. Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: PP 1470 GmbH z.Hd. Herrn Mag. Josef Ahorner, Tölzer Straße 1, 82031 Grünwald.Veränderungen
PP 1470 GmbH, Grünwald, Landkreis München, Gartenweg 4 a, 82031 Grünwald. Geände...
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Neueintragungen
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