Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 190318
Firma: DCM Green Energy GmbH
Sitz: München
Adresse: Tölzer Str. 16, 82031 Grünwald
Löschungen
HRB 190318: DCM Green Energy GmbH, München, Tölzer Str. 16, 82031 Grünwald. Die ...
Veränderungen
HRB 190318: DCM Green Energy GmbH, München, Tölzer Str. 16, 82031 Grünwald. Die ...
Veränderungen
HRB 190318:DCM Green Energy GmbH, München, Hopfenstraße 6, 80335 München.Geänder...
Veränderungen
DCM Green Energy GmbH, München, Hopfenstraße 6, 80335 München. Bestellt: Geschäf...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.02.2011 12:00:00
DCM Green Energy GmbH, München, Hopfenstraße 6, 80335 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2010. Geschäftsanschrift: Hopfenstraße 6, 80335 München. Gegenstand des Unternehmens: Akquisition, Entwicklung sowie Management von Projekten bzw. Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien; Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußern von Anteilen an Gesellschaften, die an Gesellschaften mit dem Geschäftsfeld erneuerbare Energien - insbesondere als persönlich haftende Gesellschafter - beteiligt sind; Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Autschbach, Jörg, Pullach i. Isartal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der DCM Energy AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 151675). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.