Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 189551
Firma: Leonhard gemeinnützige GmbH Unternehmertum für Gefangene
Sitz: Gräfelfing
Veränderungen
Veröffentlichung vom 03.06.2022 02:05:00
HRB 189551: Leonhard gemeinnützige GmbH Unternehmertum für Gefangene, Gräfelfing, Landkreis München, Grosostr. 27, 82166 Gräfelfing. Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2022 mit Nachtrag vom 31.05.2022 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: Leonhard gGmbH Unternehmertum für Gefangene. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft fördert im Sinne des § 52 Abs. 2 der Abgabenordung (AO) insbesondere 1. die Erziehung, Volks- und Berufsbildung; die Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; die Kriminalprävention; 2. die Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Opfer von Straftaten; die internationale Gesinnung auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, die Entwicklungszusammenarbeit; 3. das öffentliche Gesundheitswesen. (2) Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck nach Absatz 1 Nr.1. insbesondere durch Ausbildung von Strafgefangenen zur selbstständigen Berufsausübung, indem sie 1. Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene auf dem Gebiet unternehmerischen Denkens aus- und fortbildet und ihnen damit den Boden für eine spätere unternehmerische Tätigkeit in gesellschaftlicher Verantwortung und ethischer Verpflichtung bereitet sowie; 2. zu diesem Zweck Seminare und Trainingsveranstaltungen innerhalb und außerhalb von Justizvollzugsanstalten zur Vermittlung unternehmerischen Denkens und Handelns und zur Unterstützung von Existenzgründungen nach der Entlassung durchführt. Hierzu können auch gewerbliche Unternehmen als Hilfspersonen zur Vermittlung von Praxiswissen sowie zur Organisation eines Gründernetzwerkes herangezogen werden. (3) Den Gesellschaftszweck nach Absatz 1 Nr.2. verwirklicht die Gesellschaft insbesondere, indem sie das Center for Youths Integrated Development (CYID), eine nigerianische Nichtregierungsorganisation (NGO) in die Lage versetzt, die nachfolgenden Maßnahmen 1., 2. und 3. durchzuführen. Konkret bedeutet das, dass die Gesellschaft für das NGO Lehrmaterial zur Verfügung stellt, Ausbildungspläne gemeinsam mit dem NGO erstellt, den Fortschritt der Arbeiten anhand monatlicher und jährlicher Aktivitätsreports sowie d) die monatlichen Finanz-Reports überprüft und; Angebote für Projekte an die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ), das Federal Ministry of Labor and Employment, die Nigerian Central Bank (NCB) und andere regierungsnahe Institutionen vor Abgabe überprüft. Die von dem NGO unter Anleitung und Kontrolle der Gesellschaft verfolgten Maßnahmen sind wie oben erwähnt: 1. potentielle Migranten bei der Berufsausbildung in ihrem Heimatland Nigeria zu unterstützen, indem die potentiellen Migranten an Unternehmensgründungsseminaren von CYID teilnehmen und darüber hinaus im Gründungsprozess beraten werden; 2. Flüchtlinge und in Europa abgelehnte Asylbewerber die Reintegration in die Arbeitsmärkte ihrer Heimatländer dadurch zu ermöglichen, dass diese Personen an Unternehmensgründungsseminaren von CYID teilnehmen können und im Gründungsprozess beraten werden. Durch den Aufbau unternehmerischer Kompetenzen und die Unterstützung bei der Gründung von Unternehmen in den Heimatländern werden Fluchtursachen reduziert; 3. finanzielle und fachliche Unterstützung für Schulungseinrichtungen zur Durchführung von Gründerkursen im In- und Ausland zu leisten oder solche Einrichtungen selbst zu betreiben. (4) Der Gesellschaftszweck nach Absatz 1 Nr. 3. wird verwirklicht durch Schulung von Suchterkrankten zur selbstständigen Berufsausbildung, indem die Gesellschaft Suchterkrankte nach ihrer Heilung im Rahmen einer beruflichen Adaptionsbehandlung an die Erfordernisse der Arbeitswelt heranführt durch die Vermittlung fachlicher oder methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen. (5) Die Gesellschaft wird Mentoren an die geförderten Personen vermitteln, um diese bei ihrer Integration in die unternehmerische Arbeitswelt zu begleiten. (6) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Gesellschaft besteht nicht und entsteht auch nicht dadurch, dass diese über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig gewährt werden. (7) Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihrer Zwecke Hilfspersonen gem. § 57 Abs. 2 AO heranziehen, aber auch ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die unter § 2 Absatz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke zuwenden.Veränderungen
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Neueintragungen
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