Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 188957
Firma: Wittur Reorganisation GmbH
Sitz: Sulzemoos
Adresse: Rohrbachstraße 26-30, 85259 Wiedenzhausen
Veränderungen
Wittur Reorganisation GmbH, Sulzemoos, Landkreis Dachau, Rohrbachstraße 26-30, 8...
Löschungen
Wittur Reorganisation GmbH, Sulzemoos, Landkreis Dachau, Rohrbachstraße 26-30, 8...
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Wittur Reorganisation GmbH, München, Rohrbachstraße 26-30, 85259 Wiedenzhausen. ...
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Wittur Reorganisation GmbH, München, Rohrbachstraße 26-30, 85259 Wiedenzhausen. ...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 10.08.2011 12:00:00
Wittur Reorganisation GmbH, München, Rohrbachstraße 26-30, 85259 Wiedenzhausen. Zum Handelsregister des Amtsgerichts München HRB 188957 ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans eingereicht worden. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften lauten: Wittur Reorganisation GmbH mit Sitz in München, Geschäftanschrift Rohrbachstraße 26-30, 85259 Wiedenzhausen, Deutschland, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland als übernehmende Gesellschaft; Wittur CEE Holding GmbH, mit Sitz in Scheibbs, Geschäftanschrift Sowitschstraße 1, 3270 Scheibbs, Österreich, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach den Gesetzen der Republik Österreich als übertragender Gesellschaft. Wittur Reorganisation GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, unter HRB 188957 eingetragen; Wittur CEE Holding GmbH ist im österreichischen Firmenbuch unter der Firmenbuchnummer 316720s eingetragen. Für die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können, gilt folgendes: Für die Wittur Reorganisation GmbH: Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die Wittur Reorganisation GmbH geltend machen, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung in das Register des Sitzes der Wittur Reorganisation GmbH nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der Wittur Regorganisation GmbH anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Sicherheit kann beispielsweise durch eine Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleitung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Das Recht, Sicherheitsleitung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr kann etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches bestehen. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Wittur Reorganisation GmbH unter deren Geschäftsanschrift Rohrbachstraße 26-30, 85259 Wiedenzhausen, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Wittur Reorganisation GmbH geltend gemacht werden muss. Unter der vorgenannten Geschäftanschrift können Gläubiger der Wittur Reorganisation GmbH kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen. Die übernehmende Gesellschaft hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung de Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen. Für die Wittur CEE Holding GmbH: Gläubiger der übertragenden Gesellschaft können nach § 13 österreichisches EU-VerschmelzungsG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die Wittur CEE Holding GmbH geltend machen, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in Österreich bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck bei der Wittur CEE Holding GmbH melden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Stammkapital und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Da die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden (übernehmenden) Gesellschaft Wittur Reorganisation GmbH nicht niedriger ist als die Summe des Stammkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft, steht dieses Recht nur Gläubigern zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachen Deckungsmasse haben. Ferner ist Gläubigern der beteiligten Gesellschaften gemäß § 226 AktG, wenn sie sich binnen sechs Wochen nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke bei der Wittur Reorganisation GmbH melden, Sicherheit zu leisten. Auch diesen Gläubigern wird Sicherheit geleistet, soweit sich nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht jenen Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und behördlich überwacht ist. Wird trotz Einhaltung der genannten Voraussetzungen einem Gläubiger keine Sicherheit geleistet, kann er den Anspruch auf Sicherheitsleistung im streitigen Verfahren mit Klage geltend machen. Unter folgender Anschrift können Gläubiger der Wittur CEE Holding GmbH kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: Wittur CEE Holding GmbH, Sowitschstraße 1, 3270 Scheibbs, Österreich. Die übertragende Gesellschaft hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.Veränderungen
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