Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 188955
Firma: SUNSELEX AG
Sitz: München
Veränderungen
SUNSELEX AG, München, Konrad-Zuse-Platz 1, 81829 München. Prokura erloschen: Neu...
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SUNSELEX AG, München, Konrad-Zuse-Platz 1, 81829 München. Ausgeschieden: Vorstan...
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SUNSELEX AG, München, Konrad-Zuse-Platz 1, 81829 München. Bestellt: Vorstand: Ko...
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SUNSELEX AG, München, Konrad-Zuse-Platz 1, 81829 München. Ausgeschieden: Vorstan...
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SUNSELEX AG, München, Konrad-Zuse-Platz 1, 81829 München. Einzelprokura: Neuenbä...
Vorgänge ohne Eintragung
SUNSELEX AG, München, Konrad-Zuse-Platz 1, 81829 München. Beim Amtsgericht Münch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.11.2010 12:00:00
SUNSELEX AG, München, Konrad-Zuse-Platz 1, 81829 München. Aktiengesellschaft. Satzung vom 06.08.2010. Geschäftsanschrift: Konrad-Zuse-Platz 1, 81829 München. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Produktion regenerativer Energien. Beratung, Entwicklung und Installation, Pflege, Überarbeitung sowie Projektierung im Bereich von Solarstromanlagen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Knop, Jürgen, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Lofner, Karlheinz, Kaufbeuren, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SUNSELEX GmbH solar energy systems mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 166995). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Knop, Jürgen aus Hamburg,
Lofner, Karlheinz aus Kaufbeuren