Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 188541
Firma: Alois Dallmayr Vending International GmbH
Sitz: München
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HRB 188541: Alois Dallmayr Vending International GmbH, München, Dienerstraße 14-...
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Alois Dallmayr Vending International GmbH, München, Dienerstraße 14-15, 80331 Mü...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 19.01.2011 12:00:00
Alois Dallmayr Vending International GmbH, München, Dienerstraße 14-15, 80331 München. Beim Handelsregister München wurde gem. § 122 d UmwG ein Verschmelzungsplan eingereicht.1. An der Verschmelzung sinda) als übertragende Gesellschaft beteiligt die Alois Dallmayr Automaten-Service GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit dem Sitz in Frastanz, Österreich,b) als aufnehmende Gesellschaft die Alois Dallmayr Vending International GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in München, Deutschland.2.a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch unter FN 32007 w,b) Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 188.541.3.a) Die übertragende Alois Dallmayr Automaten-Service GmbH sowie die übernehmende Alois Dallmayr Vending International GmbH haben jeweils keine Minderheitsgesellschafter, sodass die Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfa 1 Ien.b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Alois Dallmayr Vending International GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Alois Dallmayr Vending International GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen Alois DallmayrVending International GmbH nach § 122a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen Alois Dallmayr Vending International GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmiffelbar gegenüber der Alois Dallmayr Vending International GmbH unter deren Geschäftsanschrift Diener- straße 14- 15, D-80331 München, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Alois Dallmayr Vending International GmbH gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständigeAuskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte derGläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.c) Gläubiger der übertragenden Kapitalgesellschaft können nach § 13 österreichisches EU-VerschG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die Alois Dallmayr Automaten-Service GmbH geltend machen, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in Österreich bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck bei der Alois Dallmayr Automaten- Service GmbH melden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des lnsolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschriftzu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Unter folgender Anschrift können Gläubiger der Alois Dallmayr Automaten-Service GmbH kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: Sonnenbergerstraße 33, A - 6820 Frastanz.Neueintragungen
Alois Dallmayr Vending International GmbH, München, Dienerstraße 14-15, 80331 Mü...