Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 187869
Firma: SCA Hygiene Products Beteiligungs GmbH
Sitz: Ismaning
Adresse: Adalperostr. 31, 85737 Ismaning
Löschungen
SCA Hygiene Products Beteiligungs GmbH, Ismaning, Landkreis München, Adalperostr...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 17.11.2010 12:00:00
SCA Hygiene Products Beteiligungs GmbH, Ismaning, Landkreis München, Adalperostr. 31, 85737 Ismaning. Beim Handelsregister wurde der Entwurf des Verschmelzungsplans gem. § 122d UmwG eingereicht.An der Verschmelzung sind beteiligt:- als übertragende Gesellschaft die SCA Hygiene Products Holding B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Besloten Vennootschap met beperkte aansprakelijkheid, B.V.) niederländischen Rechts mit Sitz in Zeist, Niederlande,- als übernehmende Gesellschaft die SCA Hygiene Products Beteiligungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Ismaning.Die übertragende niederländische Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) für Amsterdam unter der Registrierungsnummer 33305322.Die übernehmende deutsche Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 187869.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übertragenden oder übernehmenden Gesellschaft ist nicht bekannt zu machen, da sämtliche Anteile an der übertragenden und an der übernehmenden Gesellschaft von deren gemeinsamer Muttergeselischaft SCA Hygiene Products Holding GmbH mit Sitz in Oberding gehalten werden und Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Gesellschaft ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG.Danach ist den Gläubigern der SCA Hygiene Products Beteiligungs GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden deutschen Gesellschaft gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden.Gemäß § 122 a Abs. 2, 22 Abs. 1 Satz 2 UmwG steht dieses Recht den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der deutschen SCA Hygiene Products Beteiligungs GmbH gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheit zu verlangen, steht gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. 22 Abs. 2 UmwG denjenigen Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach den gesetzlichen Vorschriften zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.- Es ist für den Anspruch auf Sicherheitsleistung unerheblich, ob der Anspruch des Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht.- Sicherheitsleistungen können nur Gläubiger eines obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da hier schon der Gegenstand des dinglichen Anspruchs die Sicherheit darstellt.- Die Forderung des Gläubigers muss auf einen Vermögenswert gerichtet sein. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein. Auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen besteht ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus erwachsenden Anspruch auf Schadensersatz.b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden niederländischen Gesellschaft ergeben sich aus Artikel 316 des zweiten Buches des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek).Wenigstens eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften muss einem Gläubiger, der dies verlangt, für die Befriedigung der Ansprüche dieses Gläubigers gegen die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften Sicherheit leisten oder die Befriedigung der Ansprüche anderweitig gewährleisten. Anderenfalls kann das nachfolgend beschriebene Widerspruchsverfahren eingeleitet werden. Dies gilt nicht, wenn die Forderung des Gläubigers bereits ausreichend besichert ist oder wenn die finanzielle Lage der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit für die Befriedigung der Forderung bietet als dies vor der Verschmelzung der Fall war.Innerhalb einer Frist von einem Monat, nachdem alle an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Einreichung des Verschmelzungsplans bekannt gemacht haben, kann jeder Gläubiger durch gerichtlichen Antrag gegen den Verschmelzungsplan Widerspruch einlegen. In dem Antrag ist die verlangte Sicherheit genau zu benennen.Vor einer gerichtlichen Entscheidung kann das Gericht den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gestatten, eine vom Gericht bestimmte Sicherheit innerhalb einer vom Gericht bestimmen Frist zu leisten.Wurde fristgemäß Widerspruch gegen den Verschmelzungsplan eingelegt, darf der Verschmelzungsplan erst nach Rücknahme des Widerspruchs oder dessen vollziehbarer Aufhebung vollzogen werden. Ist der Verschmelzungsplan bereits vollzogen, kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers die Leistung einer vom Gerichtbestimmten Sicherheit anordnen und hierbei für den Fall der Zuwiderhandlung eine Strafzahlung festlegen.Sämtliche Ansprüche sind unmittelbar geltend zu machen gegenüber:SCA Hygiene Products Beteiligungs GmbHAdalperostraße 3185737 IsmaningHierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegende Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitslelstung von denGläubigern der übernehmenden SCA Hygiene Products Beteiligungs GmbH spätestenssechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in dasHandelsregister der übernehmenden Gesellschaft gefordert werden muss.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Gläubigerrechte der übernehmenden deutschen SCA Hygiene Products Beteiligungs GmbH und der übertragenden niederländischen SCA Hygiene Products Holding B.V. können unter folgender Anschrift eingeholt werden:SCA Hygiene Products Beteiligungs GmbHAdalperostraße 3185737 lsmaningNeueintragungen
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