Veröffentlichungen vom Amtsgericht Memmingen zum Aktenzeichen HRB 18442
Firma: FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH
Sitz: Kirchheim
Veränderungen
HRB 18442: FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH, Kirchheim, Haselbach...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 06.12.2019 02:05:00
HRB 18442: FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH, Kirchheim, Haselbacher Straße 38, 87757 Kirchheim. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen ihr und der FOCUS-ATS Consulting Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Company Nr. 05529430, beim Amtsgericht Memmingen, Registergericht zur Einsichtnahme eingereicht. An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt: a) FOCUS-ATS Consulting Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Company Nr. 05529430, als übertragende Rechtsträgerin; b) FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kirchheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen, unter Registernummer HRB 18442, als übernehmende Rechtsträgerin. Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern: a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH unter deren Geschäftsanschrift Haselbacher Straße 38, 87757 Kirchheim geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (FOCUS-ATS Consulting Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (CCBMR 2007) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR 2007). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung einer Schwestergesellschaft auf ihre Schwestergesellschaft mit identischem Gesellschafterkreis existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH angefordert werden. Die inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft lautet unverändert: 87757 Kirchheim, Haselbacher Straße 38.Neueintragungen
HRB 18442: FOCUS-ATS Immobilien- und Vermögensanlagen GmbH, Kirchheim, Haselbach...