Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 183694
Firma: ENRIKO Projektgesellschaft mbH
Sitz: Pullach i. Isartal
Adresse: Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach
Veränderungen
HRB 183694: ENRIKO Projektgesellschaft mbH, Pullach i. Isartal, Landkreis Münche...
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HRB 183694:ENRIKO Projektgesellschaft mbH, Pullach i. Isartal, Landkreis München...
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ENRIKO Projektgesellschaft mbH, Pullach i. Isartal, Landkreis München, Emil-Ried...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.01.2010 12:00:00
ENRIKO Projektgesellschaft mbH, Pullach i. Isartal, Landkreis München, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2009. Geschäftsanschrift: Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach. Gegenstand des Unternehmens: Sanierung, Umbau, Neubau sowie Bauunterhaltung und Bewirtschaftung von Schulen und Hallen in Eppelheim. Geschäfte gemäß § 34c GewO werden nicht getätigt und sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Goldbrunner, Christian, Penzberg, *XX.XX.XXXX; Kober, Peter, München, *XX.XX.XXXX; Koch, Heimo, Leinfelden-Echterdingen, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Floth, Christian, München, *XX.XX.XXXX; Murmann, Klaus, Bad Feilnbach, *XX.XX.XXXX; Wimberger, Veronika, München, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Enriko GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Eppelheim (Amtsgericht Mannheim HRA 702280). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Floth, Christian aus München,
Goldbrunner, Christian aus Penzberg,
Kober, Peter aus München,
Koch, Heimo aus Leinfelden-Echterdingen,
Murmann, Klaus aus Bad Feilnbach,
Wimberger, Veronika aus München