Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 182758
Firma: WE Verwaltungs GmbH
Sitz: Gräfelfing
Adresse: Freihamer Straße 2, 82166 Gräfelfing
Veränderungen
HRB 182758: WE Verwaltungs GmbH, Gräfelfing, Landkreis München, Freihamer Straße...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 18.04.2015 02:02:00
HRB 182758:WE Verwaltungs GmbH, Gräfelfing, Landkreis München, Freihamer Straße 2, 82166 Gräfelfing.Die Gesellschaft hat am 30.03.2015 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Mallorca Real Estate Holdings Limited, registrierter Sitz: "The Penthouse", Carolina Court, Triq Guzeppi Cali, Ta' Xbiex MSD 14 Malta (Maltesisches Handelsregister Registrierungsnummer C 39043) eingereicht. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft die folgenden Rechte zu ( 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (WE Verwaltungs GmbH), können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der WE Verwaltungs GmbH unter deren Geschäftsanschrift 82166 Gräfelfing, Freihamer Straße 2, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sog. obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später ggf. daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten ab Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden WE Verwaltungs GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht in Betracht.b) Gläubigerrechte nach maltesischem Recht:Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Mallorca Real Estate Holdings Limited) können gemäß Ziff. 13 (2) des S.L. 386.12 innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über die wesentlichen Details der Verschmelzung in der Government Gazette durch das maltesische Handelsregister, die nach Eintragung der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung im maltesischen Handelsregister erfolgt, Widerspruch gegen die Verschmelzung erheben.Der Anspruch des Gläubigers, auf welchen der Widerspruch gegen die Verschmelzung gestützt wird, muss bereits vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans dem Grunde nach entstanden sein. Der Widerspruch des Gläubigers ist an das maltesische Gericht (Courts of Malta), Courts of Justice, Republic Street, Valletta/ Malta, zu richten, welches, soweit der Anspruch des Gläubigers begründet ist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Widerspruch aufrecht erhält oder den Vollzug der Verschmelzung gegen Sicherheitsleistung anordnet.Nach Ablauf von drei Monaten ab Bekanntmachung der Verschmelzung in der Government Gazette ist die Erhebung des Widerspruchs gegen die Verschmelzung ausgeschlossen.c. Rechte der Minderheitsgesellschafter:Bei der vorliegenden Verschmelzung ist jeweils Herr Wolfgang Egger alleiniger Gesellschafter sowohl der übertragenden als auch der übernehmenden Gesellschaft, folglich existieren keine Minderheitsgesellschafter. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter ist daher entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der WE Verwaltungs GmbH, Herrn Stefan Heißerer, 82166 Gräfelfing, Freihamer Straße 2, angefordert werden.Neueintragungen
WE Verwaltungs GmbH, Gräfelfing, Landkreis München, Freihamer Straße 2, 82166 Gr...