Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 181800
Firma: IMPAQ GmbH
Sitz: München
Löschungen
IMPAQ GmbH, München, Leonhard-Moll-Bogen 10, 81373 München. Die Verschmelzung wu...
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IMPAQ GmbH, München, Leonhard-Moll-Bogen 10, 81373 München. Die Gesellschaft ist...
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IMPAQ GmbH, München, Leonhard-Moll-Bogen 10, 81373 München. Der Betriebspachtver...
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IMPAQ GmbH, München, Leonhard-Moll-Bogen 10, 81373 München. Bestellt: Geschäftsf...
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IMPAQ GmbH, München, Leonhard-Moll-Bogen 10, 81373 München. Bestellt: Geschäftsf...
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IMPAQ GmbH, München, Leonhard-Moll-Bogen 10, 81373 München.Die Gesellschaft hat ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.10.2009 12:00:00
IMPAQ GmbH, München, Leonhard-Moll-Bogen 10, 81373 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2009 mit Nachtrag vom 22.09.2009. Geschäftsanschrift: Leonhard-Moll-Bogen 10, 81373 München. Gegenstand des Unternehmens: Ganzheitliche Konzeptionierung, Durchführung, Überwachung und Implementierung komplexer EDV-Aufgaben sowie Übernahme und Durchführung von damit zusammenhängenden Schulungen. Die Gesellschaft vereint Leistungen auf dem Gebiet der Finanz-Informationssysteme, der EDV-Beratung, des Outsourcings auf dem Gebiet der Informationssysteme sowie der Beratung auf den Gebieten der Promotion und des Marketing im Rahmen sog. "turnkey-Projekte". Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kannemacher, Uwe, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Kornfeld, Alfred, Saarburg, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der IMPAQ AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 115762). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kannemacher, Uwe aus Frankfurt am Main,
Kornfeld, Alfred aus Saarburg