Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 181519
Firma: SOREDI Touch Systems GmbH
Sitz: Olching
Löschungen
HRB 181519: SOREDI Touch Systems GmbH, Olching, Landkreis Fürstenfeldbruck, Wern...
Veränderungen
HRB 181519: SOREDI Touch Systems GmbH, Olching, Landkreis Fürstenfeldbruck, Wern...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 13.07.2019 02:02:00
HRB 181519: SOREDI Touch Systems GmbH, Olching, Landkreis Fürstenfeldbruck, Werner-von-Siemens-Str. 13, 82140 Olching. Die Gesellschaft hat am 04.07.2019 den Verschmelzungsplan über ihre Verschmelzung mit der Datalogic S.r.l. mit dem Sitz in Lippo di Calderara di Reno, Kreis Bologna / Italien (Registro delle imprese, 03217801202) eingereicht. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: a) Rechte der Gläubiger der SOREDI Touch System GmbH: Da es sich um einen Fall der Hinausverschmelzung handelt, richten sich die Ansprüche der Gläubiger der deutschen Übertragenden Gesellschaft nicht nach §§ 122a Abs. 2 i.V.m. 22 UmwG, sondern nach § 122j UmwG. Den Gläubigern der Übertragenden Gesellschaft ist gemäß § 122j UmwG Sicherheit zu leisten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gläubiger binnen zwei (2) Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist. Wird die zweimonatige Anmeldefrist versäumt, entfällt der Anspruch auf Sicherheitsleistung. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht nur hinsichtlich solcher Ansprüche, die entstanden, aber noch nicht fällig sind. Die Ansprüche dürfen auch nicht innerhalb der Zweimonatsfrist fällig werden. Die Ansprüche dürfen gemäß § 122j Abs. 2 UmwG bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfes entstanden sein. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Erfasst sind nämlich keine dinglichen Ansprüche, denn insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch auf Lieferung muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstige Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch gegen die SOREDI Touch Systems GmbH als Übertragende Gesellschaft ist unmittelbar gegenüber dieser und unter ihrer Geschäftsanschrift Werner-von-Siemens-Str. 13, 82140 Olching geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grund liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschung möglich ist. b) Recht der Gläubiger der Datalogic S.r.l.: Nach § 2503 des italienischen Zivilgesetzbuchs (Codice Civile) besteht für Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft Gläubigerschutz in folgendem Umfang: Die Gläubiger haben das Recht innerhalb von 60 Kalendertagen nach der Eintragung des Gesellschafterbeschlusses über die Zustimmung zur Verschmelzung im Handelsregister der Camera die Commercio di Bologna, Italien, schriftlich Sicherheitsleistung zu verlangen. Während dieser 60 Kalendertage darf die Verschmelzung nicht durchgeführt werden, es sei denn, sämtliche Gläubiger haben vor der Eintragung der Verschmelzung ihre Zustimmung erteilt oder wurden befriedigt oder ausreichend Sicherheit hinterlegt. Das gilt auch nach Ablauf dieser 60 Kalendertage, wenn innerhalb der 60 Kalendertage eine Sicherheitsleistung verlangt wurde, wobei das Gericht den Anspruch auf Sicherheitsleistung prüfen unde für grundlos erklären kann, in welchem Fall die Verschmelzung ohne eine Sicherheitsleistung durchgeführt werden darf. c) Recht der Minderheitsgesellschafter beider an der Verschmelzung beteiligter Rechtsträger: Alleinige Gesellschafterin beider an der Verschmelzung beteiligte Rechsträger ist die Datalogic S.p.A., mit Sitz in Lippo di Calderara di Reno, Kreis Bologna, Italien und eingetragen im Handelsregister der Camera di Bologna unter der Nr. 01835711209. Die an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger haben daher keine Minderheitsgesellschafter. Damit erübrigen sich Hinweise auf die Rechte von Minderheitsgesellschaftern bei beiden an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern. d) Weitere Auskünfte: Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger beider an der Verschmelzung beteiligter Rechtsträger können kostenlos eingeholt werden bei: SOREDI Touch Systems GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 13, 82140 Olching, Deutschland.Veränderungen
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HRB 181519:SOREDI Touch Systems GmbH, Fürstenfeldbruck, Unfaltstr. 15, 82256 Für...
Neueintragungen
SOREDI Touch Systems GmbH, Fürstenfeldbruck, Unfaltstr. 15, 82256 Fürstenfeldbru...