Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 181320
Firma: BC Real Estate AG
Sitz: München
Adresse: Lenbachplatz 5, 80333 München
Löschungen
HRB 181320: BC Real Estate AG, München, Lenbachplatz 5, 80333 München. Die Haupt...
Veränderungen
HRB 181320: Blue Colibri AG, München, Lenbachplatz 5, 80333 München. Die Hauptve...
Veränderungen
HRB 181320:Blue Colibri AG, München, Arnulfstr. 58, 80335 München.Geändert, nun:...
Veränderungen
ORLANDO Real Estate AG, München, Arnulfstr. 58, 80335 München. Die Hauptversamml...
Veränderungen
ORLANDO Real Estate AG, München, Wredestraße 10, 80335 München. Geändert, nun: G...
Berichtigungen
Orlando Real Estate AG, München, Wredetraße 10, 80335 München.Schreibweise der F...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.09.2009 12:00:00
Orlando Real Estate AG, München, Wredetraße 10, 80335 München.Aktiengesellschaft. Satzung vom 24.07.2009. Geschäftsanschrift: Wredetraße 10, 80335 München. Gegenstand des Unternehmens: Beratung von Immobiliengeschäften, sofern dies nach Art und Umfang weder eine Bankerlaubnis nach dem Kreditwesengesetz noch eine Gewerbeerlaubnis nach der Gewerbeordnung oder eine Erlaubnis nach Makler- und Bauträgerverordnung erfordert. Grundkapital: 75.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Reinert, Andreas, München, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Orlando Real Estate GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 160909). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Reinert, Andreas aus München