Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 18074
Firma: kbo-Inn-Salzach-Klinikum gemeinnützige GmbH
Sitz: Wasserburg a. Inn
Adresse: Gabersee 7, 83512 Wasserburg
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HRB 18074: kbo-Inn-Salzach-Klinikum gemeinnützige GmbH, Wasserburg a. Inn, Gaber...
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Veröffentlichung vom 08.09.2016 02:01:00
HRB 18074: kbo-Inn-Salzach-Klinikum gemeinnützige GmbH, Wasserburg a. Inn, Gabersee 7, 83512 Wasserburg. Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: 1) Gegenstand der Gesellschaft ist die stationäre und ambulante Behandlung von psychisch, neurologisch und anderen Kranken. Aufgabe ist es durch ärztliche, pflegerische und therapeutische Behandlung Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen und zu lindern und die zu versorgenden Menschen unterzubringen und zu verpflegen. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die aufgrund der Beleihung übertragene Aufgabe des Maßregelvollzugs gemäß Art. 45, 46 Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz (BayMRVG) zu erbringen. 2) Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern, des Versorgungsauftrages und der Wirtschaftlichkeit sowie die Aufgabendurchführung des Maßregelvollzugs im Wege der Beleihung. Des Weiteren verfolgt die Gesellschaft die Förderung der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung -AO) im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen. 3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der Gesetze und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags unter Beachtung der Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die den Aufgaben des Bezirks Oberbayern und des kbo-KUs entsprechen und dem Zweck der Gesellschaft im Sinne des Abs. 1 und 2 zu dienen geeignet sind. Hierzu gehören auch die Errichtung und die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben auch in selbständiger Rechtsform im Rahmen des Art. 78 Bezirksordnung (BezO), die die Aufgaben des Unternehmens fördern und die wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. § 6 Abs. 2 ist zu beachten. 4) Alle Personen, die einer Krankenhausversorgung im Sinne des Abs. 1 bedürfen, sind ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage und soziale Stellung entsprechend ihrer Erkrankung medizinisch angemessen, zweckmäßig und wirtschaftlich zu versorgen. Die Gesellschaft ist insbesondere den Zielen der Humanität, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verpflichtet. Diese Ziele sind gleichrangig. Die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Sicherung und eines sparsam wirtschaftenden Krankenhauses sind von der Gesellschaft, seinen Organen und allen seinen Beschäftigten eigenverantwortlich zu gewährleisten. Für den Bereich des Maßregelvollzugs bleiben die Kostenregelungen des BayMRVG unberührt. 5) Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem jeweiligen Stand der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt und die gesetzlichen Grundlagen des Maßregelvollzugs zu berücksichtigen.Veränderungen
Inn-Salzach-Klinikum gemeinnützige GmbH, Wasserburg a. Inn, Gabersee 7, 83512 Wa...
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Neueintragungen
Inn-Salzach-Klinikum gemeinnützige GmbH, Wasserburg a. Inn (Gabersee 7, 83512 Wa...