Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 178837
Firma: WEBMAXX GmbH
Sitz: München
Adresse: Sapporobogen 6-8, 80637 München
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HRB 178837: WEBMAXX GmbH, München, Sapporobogen 6-8, 80637 München. Die Verschme...
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HRB 178837: WEBMAXX GmbH, München, Sapporobogen 6-8, 80637 München. Die Gesellsc...
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WEBMAXX GmbH, München, Schleißheimer Str. 253, 80809 München. Geändert, nun: Ges...
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WEBMAXX GmbH, München, Schleißheimer Str. 253, 80809 München. Prokura erloschen:...
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WEBMAXX GmbH, München, Leopoldstraße 244, 80807 München.Die WEBMAXX Limited mit ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 03.06.2009 12:00:00
WEBMAXX GmbH, München, Leopoldstraße 244, 80807 München.1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist.2. An der Verschmelzung sind die WEBMAXX Limited, eine Private Limited Company by Shares nach dem Recht von England und Wales mit Sitz in England, 39/40 Calthorpe Road, Birmingham, West Midlands, B 15 1 TS als übertragende Gesellschaft und die WEBMAXX GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in 80807 München, Leopoldstr. 244, Deutschland als übernehmende Gesellschaft beteiligt.3.a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Register des Companieshouse of Cardiff unter der Registernummer 5073254.b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 178837.4.a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen WEBMAXX GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschm&zung beteiligten WEBMAXX GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der WEBMAXX GmbH nach § 122 a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der WEBMAXX GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der WEBMAXX GmbH unter deren Geschäftsanschrift 80807 München, Leopoldstr. 244 geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, sodass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der WEBMAXX GmbH gefordert werden muss.b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.c) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden englischen WEBMAXX Limited ergeben sich aus Reg. 11, 14 Companies Cross-Border Mergers Regulations 2007 (CCBMR 2007°) i.V.m. § 122 a Abs. 2 UmwG, § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an derVerschmelzung beteiligten WEBMAXX Limited Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der WEBMAXX GmbH nach § 122 a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigem nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der WEBMAXX gem. § 122 a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der WEBMAXX GmbH unter deren Geschäftsanschrift 80807 München, Leopoldstr. 244 geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der WEBMAXX GmbH gefordert werden muss.d) Den Gläubigern der WEBMAXX GmbH und der WEBMAXX Limited werden vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte kostenlos unter der Anschrift 80807 München, Leopoldstr. 244 erteilt ( 122d Nr. 4 UmwG).Neueintragungen
WEBMAXX GmbH, München, Leopoldstraße 244, 80807 München.Gesellschaft mit beschrä...
Gefundene Marken zu: Webmaxx Gmbh | ||||||
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Aktenzeichen | Zustand | Art | Wiedergabe | Eintragungsdatum | Inhaber | Vertreter |
DE3020110486271 | Marke eingetragen | Wort-Bildmarke | CloudStore.de | 16.01.2012 | WEBMAXX GmbH, 80809 München, DE | Bronhofer Lukac Langlotz & Partner, 80336 München, DE |
DE304562475 | Marke eingetragen | Wortmarke | WEBMAXX | 23.11.2004 | WEBMAXX GmbH, 81541 München, DE |