Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fürth zum Aktenzeichen HRB 17682
Firma: Schreinermeister Aures GmbH
Sitz: Herzogenaurach
Veränderungen
HRB 17682: Schreinermeister Aures GmbH, Herzogenaurach, Kellergasse 9b, 91074 He...
Veränderungen
HRB 17682: Schreinermeister Aures GmbH, Herzogenaurach, Kellergasse 9b, 91074 He...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.10.2019 02:02:00
HRB 17682: Schreinermeister Aures GmbH, Herzogenaurach, Kellergasse 9b, 91074 Herzogenaurach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2019. Geschäftsanschrift: Kellergasse 9b, 91074 Herzogenaurach. Gegenstand des Unternehmens: der Betrieb einer Schreinerei, sowie der Verkauf von Bodenbelägen und Innentüren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Aures, Marco, Herzogenaurach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Aures, Christina, Herzogenaurach, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Marco Aures e.K. mit dem Sitz in Herzogenaurach (Amtsgericht Fürth HRA 11372) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Aures, Christina aus Herzogenaurach,
Aures, Marco aus Herzogenaurach