Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 175307
Firma: VESTEL Germany GmbH
Sitz: Garching bei München
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 23.07.2022 02:03:00
HRB 175307: VESTEL Germany GmbH, Garching bei München, Landkreis München, Parkring 6, 85748 Garching. Die Gesellschaft hat am 19.07.2022 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Vestel Holland B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) mit dem Sitz in Rotterdam / Niederlande (Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer von Koophandel) Nr. 24253651) eingereicht. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt: a) Die Vestel Ticaret Anonim Sirketi, eine nach türkischem Recht gegründete und existierende Aktiengesellschaft (anonim sirket) mit eingetragener Anschrift Levent 199, Büyükdere CD.N. 199, 34394 Sisli, Istanbul, Türkei, und Geschäftsanschrift Organize Sanayi Bölgesi, 45030 Manisa, Türkei, eingetragen im Handelsregister von Istanbul unter der Nummer 237866, ist sowohl alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft als auch alleinige Gesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft. Somit haben die übertragende Gesellschaft und die übernehmende Gesellschaft keine Minderheitsgesellschafter. Des Weiteren wird die Vestel Ticaret Anonim Sirketi als alleinige Gesellschafterin der VESTEL Germany GmbH auf ein Barabfindungsangebot gemäß § 122i UmwG vorsorglich verzichten. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen. b) Die Rechte der Gläubiger der VESTEL Germany GmbH im Zusammenhang mit der Verschmelzung ergeben sich aus § 122j UmwG. Nach dieser Bestimmung ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, vorausgesetzt sie melden ihren Anspruch binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf vom Handelsregister bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe schriftlich an und machen glaubhaft, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Zu diesem Zweck muss die Rechtsbeziehung, auf der die Forderung beruht, so beschrieben werden, dass die entsprechende Forderung bestimmt werden kann. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Schuldner des Anspruchs ist die VESTEL Germany GmbH. In Bezug auf die Forderungen von Gläubigern ist es irrelevant, ob diese Forderungen auf einer vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage beruhen. Der Inhalt einer Forderung ist nur insofern von Bedeutung, als die Forderung einen Vermögenswert darstellen muss. Aus diesem Grund muss die zu sichernde Forderung nicht unbedingt ein direkter Anspruch auf Zahlung sein. Die Notwendigkeit der Sicherheitsleistung besteht z. B. auch bei einem Anspruch auf Lieferung körperlicher Gegenstände oder auf Erbringung von Leistungen im Hinblick auf den Schadensersatzanspruch, der in der Zukunft aus diesem Anspruch entstehen kann. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der VESTEL Germany GmbH unter folgender Anschrift geltend zu machen: VESTEL Germany GmbH, Parkring 6, 85748 Garching, Deutschland. c) Die Gläubiger der Vestel Holland B.V. können gemäß Art. 2:316 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches beim Amtsgericht in Rotterdam, Niederlande, innerhalb eines Monats nach der in einer niederländischen Tageszeitung und im niederländischen Staatsanzeiger (Staatscourant) erfolgten Bekanntmachung der Einreichung des Verschmelzungsplans und aller dazugehörigen Unterlagen beim Handelsregister der niederländischen Handelskammer und den Geschäftsstellen der Gesellschaften Widerspruch gegen die Verschmelzung durch Einreichung eines Antrags unter Angabe der geforderten Sicherheiten einlegen. Forderungen gegenüber der Vestel Holland B.V. sind unmittelbar unter folgender Anschrift des Amtsgerichts in Rotterdam, Niederlande, geltend zu machen: Wilhelminaplein 100-125, 3072 AK Rotterdam, Niederlande. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger sowie der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der VESTEL Germany GmbH, Parkring 6, 85748 Garching, Deutschland, und bei der Vestel Holland B.V., Stationsplein 45, Unit 2.191, 3013 AK Rotterdam, Niederlande.Veränderungen
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Neueintragungen
VESTEL Germany GmbH, Garching bei München (Parkring 6, 85748 Garching). Gesellsc...