Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 175240
Firma: IWK GmbH
Sitz: München
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HRB 175240: IWK GmbH, München, Ohmstr. 1, 80802 München. Ausgeschieden: Geschäft...
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HRB 175240: Ira Wülfing Kommunikation GmbH, München, Ohmstr. 1, 80802 München. D...
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HRB 175240:Ira Wülfing Kommunikation GmbH, München, Ohmstr. 1, 80802 München.Aus...
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Ira Wülfing Kommunikation GmbH, München, Ohmstr. 1, 80802 München. Bestellt: Ges...
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Ira Wülfing Kommunikation GmbH, München (Ohmstr. 1, 80802 München). Die Ausglied...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.09.2008 12:00:00
Ira Wülfing Kommunikation GmbH, München (Ohmstr. 1, 80802 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2008. Gegenstand des Unternehmens: Kommunikationsdienstleistungen für Dritte, insbesondere Konzeption und Umsetzung von Kommunikationsstrategien; Pressearbeit; Kreation, Konzeption und Umsetzung von Veranstaltungen; Konzeption, redaktionelle Erarbeitung, Produktion und Vertrieb von Printmedien, insbesondere Broschüren, Geschäftsberichte, Informationsdienste, Verbandszeitungen, und PR-Branchendienste; Konzeption und Umsetzung von elektronischen Medien, insbesondere Unternehmensvideos, Rundfunkbeiträge, Fernsehbeiträge, Multimediaprojekteund Dokumentationen und Erbringung von Trainingsleistungen für Dritte. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wülfing, Ira, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Ira Wülfing Kommunikation e.K., mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 92737). Die Ausgliederung wird mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wülfing, Ira aus München