Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 175217
Firma: Indanet AG
Sitz: München
Löschungen
Indanet AG, München, Machtlfinger Str. 13, 81379 München. Die Hauptversammlung v...
Veränderungen
Indanet AG, München, Machtlfinger Str. 13, 81379 München. Ausgeschieden: Vorstan...
Vorgänge ohne Eintragung
Indanet AG, München, Machtlfinger Str. 13, 81379 München. Beim Amtsgericht Münch...
Veränderungen
Indanet AG, München, Machtlfinger Str. 13, 81379 München. Ausgeschieden: Vorstan...
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Indanet AG, München, Machtlfinger Str. 13, 81379 München. Die Hauptversammlung v...
Vorgänge ohne Eintragung
Indanet AG, München, Machtlfinger Str. 13, 81379 München. Beim Amtsgericht Münch...
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Indanet AG, München, Machtlfinger Str. 13, 81379 München. Die Hauptversammlung v...
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Indanet AG, München, Machtlfinger Str. 13, 81379 München. Ausgeschieden: Vorstan...
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Indanet AG, München, Machtlfinger Str. 13, 81379 München.Bestellt: Vorstand: Zar...
Vorgänge ohne Eintragung
Indanet AG, München, (Machtlfinger Str. 13, 81379 München).Beim Amtsgericht Münc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.09.2008 12:00:00
Indanet AG, München (Machtlfinger Str. 13, 81379 München). Aktiengesellschaft. Satzung vom 25.03.2008 mit Nachtrag vom 16.07.2008. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Hardware und Software im Sicherheits- und artverwandten Bereichen. Grundkapital: 300.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Matern, Ulrich, Weilheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der INDANET Informations- und Datennetze GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 111323). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Matern, Ulrich aus Weilheim