Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 175001
Firma: Lichtdesign Abendschein GmbH
Sitz: Starnberg
Adresse: Wittelsbacher Str. 9-11, 82319 Starnberg
Löschungen
HRB 175001: Lichtdesign Abendschein GmbH, Starnberg, Wittelsbacher Str. 9-11, 82...
Veränderungen
HRB 175001: Lichtdesign Abendschein GmbH, Starnberg, Wittelsbacher Str. 9-11, 82...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.09.2008 12:00:00
Lichtdesign Abendschein GmbH, Starnberg (Wittelsbacher Str. 9-11, 82319 Starnberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2008. Gegenstand des Unternehmens: Einzelhandel mit Designerleuchten im Wohn- und Geschäftsbereich einschließlich Außenleuchten sowie Lichtplanung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Abendschein, Robert, Starnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Abendschein, Christine, Starnberg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Lichtdesign Robert Abendschein e.K. mit dem Sitz in Starnberg (Amtsgericht München HRA 92659) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Abendschein, Christine aus Starnberg,
Abendschein, Robert aus Starnberg