Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fürth zum Aktenzeichen HRB 17495
Firma: BAYIKO Nürnberger 130 GmbH
Sitz: Grünwald, Landkreis München
Veränderungen
HRB 17495: BAYIKO Nürnberger 130 GmbH, Fürth, Isaak-Loewi-Str. 11, 90763 Fürth. ...
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HRB 17495: BAYIKO Nürnberger 130 GmbH, Fürth, Isaak-Loewi-Str. 11, 90763 Fürth. ...
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HRB 17495: P&P Nürnberger Straße 130 GmbH, Fürth, Isaak-Loewi-Str. 11, 90763 Für...
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HRB 17495: P&P Nürnberger Straße 130 GmbH, Fürth, Isaak-Loewi-Str. 11, 90763 Für...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.06.2019 02:01:00
HRB 17495: P&P Nürnberger Straße 130 GmbH, Fürth, Isaak-Loewi-Str. 11, 90763 Fürth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2019. Geschäftsanschrift: Isaak-Loewi-Str. 11, 90763 Fürth. Gegenstand des Unternehmens: der Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Bebauung durch Inanspruchnahme von Dritten, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken, die Veräußerung von Grundstücken im Rahmen der Vermögensverwaltung sowie die Beteiligung an Gesellschaften, die einen vergleichbaren Unternehmensgegenstand haben. Die Gesellschaft nimmt keine Tätigkeiten im Sinne des § 34 c GewO wahr. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Peter, Michael, Fürth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen P&P Immobilien GmbH, mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRB 11368). Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Peter, Michael aus Fürth