Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 174076
Firma: MRI - CRA Reinigungsgesellschaft mbH
Sitz: München
Löschungen von Amts wegen
HRB 174076:MRI - CRA Reinigungsgesellschaft mbH, München, Ismaninger Straße 22, ...
Veränderungen
MRI - CRA Reinigungsgesellschaft mbH, München, (Ismaninger Straße 22, 81675 Münc...
Veränderungen
CRA I GmbH, Ottobrunn, Landkreis München (Ismaninger Straße 22, 81675 München). ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.06.2008 12:00:00
CRA I GmbH, Ottobrunn (Beethovenstraße 25, 85521 Ottobrunn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.10.2007 mit Nachtrag vom 27.12.2007 und 05.05.2008. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Dienstleistungen in der Gebäudereinigung und patientennahe Dienste aller Art für Betreiber von Krankenhäusern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Maier, Erika, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Central-Reinigungs-Anstalt für Glas und Gebäude Wilhelm Greiner KG, mit dem Sitz in Ottobrunn (Amtsgericht München HRA 49486). Die Ausgliederung wird mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Maier, Erika aus München