Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 17392
Firma: VTS Verkehrstechnische Systeme GmbH
Sitz: Töging
Löschungen von Amts wegen
VTS Verkehrstechnische Systeme GmbH, Töging, (Werkstr. 1, 84513 Töging a. Inn).D...
Berichtigungen
VTS Verkehrstechnische Systeme GmbH, Töging (Richard-Wagner-Str. 15, 84453 Mühld...
Veränderungen
VTS Verkehrstechnische Systeme GmbH, Töging (Richard-Wagner-Straße 15, 84453 Müh...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 20.12.2006 07:48:00
FF 8. Verwaltungs GmbH, Mühldorf a. Inn (Richard-Wagner-Straße 15, 84453 Mühldorf a. Inn). Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Sitz) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: VTS Verkehrstechnische Systeme GmbH. Neuer Sitz: Töging. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung und der Vertrieb von elektronischen Bauteilen, insbesondere von Funksystemen aller Art, Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, auch im Wege der Verschmelzung, sowie deren Verwaltung. Verwaltung von und Beteiligung an Unternehmungen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Loserth, Florian, Mühldorf a. Inn, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Vogt, Jürgen, Töging am Inn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die b.e.s.t. AG mit dem Sitz in Töging (Amtsgericht Traunstein HRB 13138) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Loserth, Florian aus Mühldorf a. Inn,
Vogt, Jürgen aus Töging am InnNeueintragungen
FF 8. Verwaltungs GmbH, Mühldorf a. Inn (Richard-Wagner-Straße 15, 84453 Mühldor...