Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 173143
Firma: Platform-One Software AG
Sitz: Unterföhring
Adresse: Feringastr. 7, 85774 Unterföhring
Veränderungen
Platform-One Software AG, Unterföhring, Landkreis München, Feringastr. 7, 85774 ...
Veränderungen
Platform-One Software AG, Unterföhring, Landkreis München, Feringastr. 7, 85774 ...
Vorgänge ohne Eintragung
Platform-One Software AG, Unterföhring, Landkreis München, Feringastr. 7, 85774 ...
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Platform-One Software AG, Unterföhring, Landkreis München, Feringastr. 7, 85774 ...
Vorgänge ohne Eintragung
Platform-One Software AG, Unterföhring, Landkreis München, Feringastr. 7, 85774 ...
Veränderungen
Platform-One Software AG, Unterföhring, Landkreis München, Feringastr. 7, 85774 ...
Vorgänge ohne Eintragung
Platform-One Software AG, Unterföhring, Landkreis München (Feringastr. 7, 85774 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.04.2008 12:00:00
Platform-One Software AG, Unterföhring (Feringastr. 7, 85774 Unterföhring). Aktiengesellschaft. Satzung vom 13.12.2007. Gegenstand des Unternehmens: Erstellung und Betrieb von E-Commerce Online Plattformen, E-Commerce Consulting und Onlinesysteme. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Herda, Daniel, München, *XX.XX.XXXX; Martin, Thomas-John, Haar, *XX.XX.XXXX, jeweils Vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem Vorstandsmitglied Joachim Skora, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Skora, Joachim, Emmering, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Platform One Internet Services GmbH mit dem Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 159468). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Herda, Daniel aus München,
Martin, Thomas-John aus Haar,
Skora, Joachim aus Emmering