Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 172615
Firma: UP-MED AG
Sitz: München
Löschungen
UP-MED AG, München, Neumarkterstr. 41, 81673 München.Die Abwicklung ist beendet....
Vorgänge ohne Eintragung
UP-MED AG, München, Neumarkterstr. 41, 81673 München.Beim Amtsgericht München -R...
Veränderungen
UP-MED AG, München, Neumarkterstr. 41, 81673 München.Ist nur ein Abwickler beste...
Veränderungen
UP-MED AG, München, Neumarkterstr. 41, 81673 München.Geschäftsanschrift: Neumark...
Vorgänge ohne Eintragung
UP-MED AG, München (Neumarkterstr. 41, 81673 München). Beim Amtsgericht München ...
Veränderungen
UP-MED AG, München (Neumarkterstr. 41, 81673 München). Ausgeschieden: Vorstand: ...
Vorgänge ohne Eintragung
UP-MED AG, München (Neumarkterstr. 41, 81673 München). Nicht eingetragen: Beim A...
Veränderungen
UP-MED AG, München (Neumarkterstr. 41, 81673 München). Die Hauptversammlung vom ...
Veränderungen
UP-MED AG, München (Neumarkterstr. 41, 81673 München). Gesamtprokura gemeinsam m...
Veränderungen
UP-MED AG, München (Neumarkterstr. 41, 81673 München). Die Hauptversammlung vom ...
Veränderungen
UP-MED AG, München (Neumarkterstr. 41, 81673 München). Bestellt: Vorstand: Suzza...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.03.2008 12:00:00
UP-MED AG, München (Neumarkterstr. 41, 81673 München). Aktiengesellschaft. Satzung vom 30.10.2007. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Medizinprodukten, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Grundkapital: 600.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Fischer, Stefan, Ramerberg, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Fähle, Matthias, München, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der UP Management GmbH & Co. MED Systems KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 86332). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fähle, Matthias aus München,
Fischer, Stefan aus Ramerberg