Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 171940
Firma: Intelligement AG
Sitz: Starnberg
Adresse: Hauptstr. 27, 82319 Starnberg
Löschungen von Amts wegen
HRB 171940: Intelligement AG, Starnberg, Hauptstr. 27, 82319 Starnberg. Die Gese...
Veränderungen
Intelligement AG, Starnberg, (Hauptstr. 27, 82319 Starnberg).Über das Vermögen d...
Veränderungen
Intelligement AG, Starnberg, (Hauptstr. 27, 82319 Starnberg).Die Hauptversammlun...
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Intelligement AG, Starnberg (Hauptstr. 27, 82319 Starnberg). Bestellt: Vorstand:...
Vorgänge ohne Eintragung
Intelligement AG, Starnberg (Hauptstr. 27, 82319 Starnberg). Beim Amtsgericht Mü...
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Intelligement AG, Starnberg (Hauptstr. 27, 82319 Starnberg). Bestellt: Vorstand:...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.01.2008 12:00:00
Intelligement AG, Starnberg (Hauptstr. 27, 82319 Starnberg). Aktiengesellschaft. Satzung vom 11.10.2007 mit Nachträgen vom 27.12.2007 und vom 07.01.2008. Gegenstand des Unternehmens: Beratungsleistungen im betriebswirtschaftlichen und IT - Bereich, sowie Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Softwareprodukten. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Meyer, Thomas, Tutzing, *XX.XX.XXXX; Weber, Michael, Bad Dürkheim, *XX.XX.XXXX; Weissert, Jens, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Intelligement GmbH mit dem Sitz in Tutzing (Amtsgericht München HRB 151000). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Meyer, Thomas aus Tutzing,
Weber, Michael aus Bad Dürkheim,
Weissert, Jens aus Karlsruhe