Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 171131
Firma: trnd AG
Sitz: München
Löschungen
HRB 171131: trnd AG, München, Winzererstr. 47d, 80797 München. Die Hauptversamml...
Veränderungen
HRB 171131:trnd AG, München, Winzererstr. 47d, 80797 München.Ausgeschieden: Vors...
Veränderungen
HRB 171131:trnd AG, München, Winzererstr. 47d, 80797 München.Die Hauptversammlun...
Veränderungen
trnd AG, München, Winzerstr. 47d, 80797 München. Von Amts wegen berichtigt: Gesc...
Veränderungen
trnd AG, München, Winzererstr. 47, 80797 München. Geändert, nun: Geschäftsanschr...
Veränderungen
trnd AG, München, Winzererstr. 47, 80797 München.Die Gesellschaft hat im Wege de...
Veränderungen
trnd AG, München, Winzererstr. 47, 80797 München.Vertretungsbefugnis geändert, n...
Vorgänge ohne Eintragung
trnd AG, München, Winzererstr. 47, 80797 München.Beim Amtsgericht München -Regis...
Veränderungen
trnd AG, München, Winzererstr. 47, 80797 München.Geschäftsanschrift: Winzererstr...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.12.2007 12:00:00
trnd AG, München (Winzererstr. 47 d, 80797 München). Aktiengesellschaft. Satzung vom 08.05.2007. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Vermarktung von Marketingleistungen für Unternehmen und Marken (vor allem im Bereich des Mundpropaganda Marketings), sowie Agenturleistungen im Bereich der neuen und klassischen Medien, Entwicklung und Vertrieb von Soft- und Hardware, sowie Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Nikowitsch, Robert, München, *XX.XX.XXXX; Schlittenbauer, Robert, München, *XX.XX.XXXX; Wohlrab, Torsten Sven, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung der trnd GmbH, mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 138066). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Nikowitsch, Robert aus München,
Schlittenbauer, Robert aus München,
Wohlrab, Torsten Sven aus Düsseldorf