Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 170341
Firma: Utopia AG
Sitz: München
Adresse: Kühbachstr. 11, 81543 München
Löschungen
HRB 170341:Utopia AG, München, Kühbachstr. 11, 81543 München.Die Hauptversammlun...
Veränderungen
HRB 170341:Utopia AG, München, Kühbachstr. 11, 81543 München.Die Hauptversammlun...
Veränderungen
Utopia AG, München, Kühbachstr. 11, 81543 München. Die Hauptversammlung vom 30.1...
Veränderungen
Utopia AG, München, Kühbachstr. 11, 81543 München. Ausgeschieden: Vorstand: Lang...
Vorgänge ohne Eintragung
Utopia AG, München, Kühbachstr. 11, 81543 München. Beim Amtsgericht München -Reg...
Veränderungen
Utopia AG, München, Sohnckestraße 6a, 81479 München. Geschäftsanschrift: Kühbach...
Vorgänge ohne Eintragung
Utopia AG, München, Sohnckestraße 6a, 81479 München. Beim Amtsgericht München -R...
Veränderungen
Utopia AG, München, Sohnckestraße 6a, 81479 München.Geschäftsanschrift: Sohnckes...
Vorgänge ohne Eintragung
Utopia AG, München (Sohnckestr. 6 a, 81479 München). Beim Amtsgericht München -R...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.10.2007 12:00:00
Utopia AG, München (Sohnckestr. 6 a, 81479 München). Aktiengesellschaft. Satzung vom 24.07.2007 mit Nachtrag vom 06.08.2007 und vom 28.08.2007. Gegenstand des Unternehmens: Konzeption und Entwicklung von Medien zum Thema des nachhaltigen Lebensstils, u. a. durch Betrieb eines Internetportals; ferner sämtliche Marketingmaßnahmen, die mit Konzeption, Entwicklung und Vertrieb von Medien im Zusammenhang stehen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Langer, Claudia, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Blitz 07-471 GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 166717). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Langer, Claudia aus München