Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 16774
Firma: Psychosomatische Klinik Bad Arolsen GmbH
Sitz: Prien a. Chiemsee
Adresse: Seestr. 5 a, 83209 Prien a. Chiemsee
Veränderungen
Psychosomatische Klinik Bad Arolsen GmbH, Prien a. Chiemsee, (Seestr. 5 a, 83209...
Veränderungen
Tinnitus-Klinik Große Allee GmbH, Prien a. Chiemsee (Seestr. 5 a, 83209 Prien a....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.12.2005 07:16:00
Tinnitus-Klinik Große Allee GmbH, Prien a. Chiemsee (Seestr. 5 a, 83209 Prien a. Chiemsee). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2005 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Sitz, (bisher Bad Arolsen Amtsgericht Korbach HRB 1234). Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Klinik in der Großen Allee in Bad Arolsen zur interdisziplinären Differentialdiagnose und Therapie von Ohrgeräuscherkrankungen, die Erbringung krankenhausspezifischer Leistungen einschließlich der Geschäftsführungsaufgaben sowie das Haltenvon Beteiligungen, die mit Krankenhausbetrieben in Verbindung stehen. Stammkapital: 153.400,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Hesse, Gerhard, Bad Arolsen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Tinnitus-Klinik Große Allee AG mit dem Sitz in Bad Arolsen (Amtsgericht Bad Arolsen HRB 1234), diese wiederum entstanden am 25.08.2003 durch formwechselnde Umwandlung der Tinnitus-Klinik Große Allee GmbH, Bad Arolsen (Amtsgericht Bad Arolsen, HRB 1234). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Hesse, Gerhard aus Bad Arolsen