Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 165183
Firma: GIG 2 Objekt MK 12 GmbH
Sitz: München
Adresse: Alter Hof 5, 80331 München
Löschungen
GIG 2 Objekt MK 12 GmbH, München, Alter Hof 5, 80331 München.Die Verschmelzung w...
Veränderungen
GIG 2 Objekt MK 12 GmbH, München, Alter Hof 5, 80331 München.Geschäftsanschrift:...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 14.01.2009 12:00:00
GIG 2 Objekt MK 12 GmbH, München, Alter Hof 5, 3.OG, 80331 München.Geschäftsanschrift: Alter Hof 5, 3.OG, 80331 München.1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist.2. An der Verschmelzung sind beteiligt als übertragende Gesellschaft die GIG 2 ObjektMK 12 GmbH, eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz inMünchen sowie als übernehmende Gesellschaft die LGIG 2 Property C3 S.à. r.l., eineGesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts (société à responsabilitée limitée) mit Sitz in Luxemburg.3. Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung als übertragende Gesellschaft beteiligte GIG 2 Objekt MK 12 GmbH mit Sitz in München ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 165 183. Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung als übernehmende Gesellschaft beteiligte LGIG 2 Property C3 S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg ist eingetragen im Registre de Commerce et des Sociétés von Luxemburg unter B 130323.4. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG.Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Zur Glaubhaftmachung bedarf es der gläubigerseitigen Darlegung einer entsprechenden Wahrscheinlichkeit der Gefährdung seiner Forderung.Das Recht auf Sicherheitsleistung nach § 122j Abs. 1 UmwG steht denGläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfsentstanden sind.Die Forderungen, für welche Sicherheit geleistet werden soll, können aus Vertrag oder Gesetz resultieren; auch öffentlich-rechtliche Forderungen sind von § 122j UmwG erfasst. Sicherheitsleistung können jedoch nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Grundsätzlich nicht von § 122j UmwG erfasst sind jedoch dingliche Ansprüche, da diese bereits durch das zugrunde liegende dingliche Recht gesichert sind. Dies gilt jedoch nur, soweit diese Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung aus dem dinglichen Rechtstitel durchsetzbar sind; ist dies nicht der Fall, bleibt § 122j UmwG anwendbar.Der Anspruch auf Sicherheitsleistung schriftlich unmittelbar gegenüber der GIG 2 Objekt MK 12 GmbH unter deren Geschäftsanschrift Älter Hof 5, D-80331 München, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der Forderung, für die Sicherheit geleistet werden soll, nach Parteien, Rechtsgrund und Höhe erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Hat der Gläubiger mehrere Forderungen, ist von ihm zu präzisieren, für welche Forderung(en) er Sicherheit verlangt.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Luxemburger Gesellschaft ergeben sich aus Artikel 268 LSC).Die Gläubiger der sich der an der Verschmelzung beteiligten Luxemburgischen S.à. r.l., deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans gemäß Artikel 262 LSC begründet wurden, können ungeachtet aller gegenteiligen Vereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichtes, in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren Sitz hat, die Stellung von Sicherheiten für fällige und noch laufende Forderungen für den Fall beantragen, dass der Verschmelzungsvorgang die Sicherheiten der Gläubiger verringern würde.Der Vorsitzende Richter weist diesen Antrag ab, wenn der Gläubiger überangemessene Sicherheiten verfügt oder, wenn diese in Anbetracht desVermögens der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig sind. DieSchuldnerin kann diesen Antrag hinfällig werden lassen, indem sie denGläubiger befriedigt, selbst wenn die Forderung befristet ist.Wird die Sicherheit nicht innerhalb der festgesetzten Frist geleistet, wird die Forderung sofort fällig.Unter der Anschrift GIG 2 Objekt MK 12 GmbH, Alter Hof 5, D-80331 München, können im Ubrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um eine Verschmelzung unter Schwestergesellschaften handelt, welche jeweils zu 100% von der selben Alleingesellschafterin, der LaSalle German Income and Growth 2 Luxembourg S.à. r.l. mit Sitz in 41, Avenue de la Liberté, L-1931 Luxemburg, eingetragen im Registre de Commerce et des Sociétés von Luxemburg unter B 122032, gehalten werden. Minderheitsgesellschafter sind mithin weder bei der übertragenden Gesellschaft, noch bei der übernehmenden Gesellschaft vorhanden.Veränderungen
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