Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 165087
Firma: Escador GmbH
Sitz: München
Adresse: Rosental 4, 80331 München
Löschungen
Escador GmbH, München, (Rosental 4, 80331 München).Die Verschmelzung wurde am 02...
Veränderungen
Escador GmbH, München (Rosental 4, 80331 München). Die Gesellschaft ist auf Grun...
Veränderungen
Escador GmbH, München (Rosental 4, 80331 München). Ausgeschieden: Geschäftsführe...
Veränderungen
Escador GmbH, München (Rosental 4, 80331 München). Gesamtprokura gemeinsam mit e...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.12.2006 09:15:00
Escador GmbH, München (Thomas-Wimmer-Ring 11, 80539 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2006, zuletzt geändert am 28.07.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 hat die Änderung des § 1 (Firma, bisher 'TABATINA Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH', und Sitz, bisher Hamburg, Amtsgericht Hamburg, HRB 97716 ) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Beratung, Entwicklung, Vertrieb und Ausbildung von bzw. an Computersoft- und -hardware. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dempsey, David, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Escador GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 116553) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dempsey, David aus München