Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 164715
Firma: Jakura II AG
Sitz: Bad Soden am Taunus
Adresse: Dreilindenstr. 12, 65812 Bad Soden am Taunus
Löschungen
Jakura II AG, Grünwald, Landkreis München, Dreilindenstr. 12, 65812 Bad Soden am...
Veränderungen
Jakura II AG, Grünwald, Landkreis München, (Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald).Ausg...
Veränderungen
Jakura II AG, Grünwald, Landkreis München (Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald). Ausg...
Veränderungen
Jakura II AG, Grünwald, Landkreis München (Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald). Die ...
Veränderungen
Jakura II AG, Grünwald, Landkreis München (Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald). Die ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.11.2006 10:06:00
Jakura II AG, Grünwald (Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald). Aktiengesellschaft. Satzung vom 09.10.2006. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an Kommanditgesellschaften sowie mittelbare oder unmittelbare Nutzung, Vermietung und Verwertung von beweglichen Sachen (insbesondere Verkehrsflugzeugen), erlaubnispflichtige Tätigkeiten ausgenommen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Berger, Ulrich Kurt, Straßlach-Dingharting, *XX.XX.XXXX; Korbmacher, Martin, Frankfurt/M., *XX.XX.XXXX; Stern, Wolfgang, Neu-Isenburg, *XX.XX.XXXX; Dr. Wolf, Klaus, München, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Jakura II GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 163525). Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der elektronische Bundesanzeiger.Das Grundkapital ist eingeteilt in 50.000 Aktien im Nennwert von je 1,-Euro,die auf den Inhaber lauten. Die Gründer der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen haben, sind: Markus Stiftung, Nortorf. Den ersten Aufsichtsrat der Gesellschaft bilden: Michael Eichler, Hattersheim, Bernd Würfel, Frankfurt/Main, Dr. Peter Märkl, Neu-Isenburg. Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Berger, Ulrich Kurt aus Straßlach-Dingharting,
Dr. Wolf, Klaus aus München,
Korbmacher, Martin aus Frankfurt/M.,
Stern, Wolfgang aus Neu-Isenburg